Bremen (ots) - Zu Unrecht werden oft Steuerlasten gestundet, Säumniszuschläge erlassen, Gebühreneinzüge versäumt, Ansprüche nicht durchgesetzt. Politische Vorgaben? Scheu vor Ärger? Falsch verstandene Großzügigkeit? Schlamperei? Unkenntnis von Rechtsvorschriften? Gar kriminelle Machenschaften? Über Gründe und Motive in den einzelnen Ämtern mag die Prüfbehörde nicht öffentlich spekulieren, das ist auch nicht ihre Aufgabe. Aber der Rechnungshof legt einen Finger in diese Wunde, mahnt zu Recht mehr Problembewusstsein an. Jede Gebühr, Steuer oder sonstige Forderung, die eine Firma oder eine Privatperson nicht oder nicht rechtzeitig begleicht, geht zulasten der Allgemeinheit - in Form allgemein höherer Gebühren und Steuern. Mehr Konsequenz beim Eintreiben solcher Außenstände ist daher immer auch eine Frage von sozialer Gerechtigkeit.
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