
Die Deutsche Hochschulstiftung unterstützt die Forderung des Deutschen Ärztetages uneingeschränkt.
Auf dem Deutschen Ärztetag informierte sich der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, bei dem Vertrauensanwalt der Deutschen Hochschulstiftung, Dirk Naumann zu Grünberg, über die Möglichkeit von Studienplatzklage und Auslandsstudium. "Die Forderung ist ein weiterer wichtiger Schritt, um ein veraltetes Vergabesystem an die heutige Situation anzupassen", sagt Naumann zu Grünberg. "Die deutsche Ärzteschaft beweist einmal mehr ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Politik und Universitäten sind nun in der Pflicht".
Die Deutsche Hochschulstiftung ist eine gemeinnützige Stiftung zur Förderung der Wissenschaft, Bildung und Studentenhilfe. Sie wurde im Jahr 2005 als öffentliche Stiftung in Hamburg errichtet und fördert bundesweit Abiturienten und Studenten, junge Wissenschaftler und Berufsträger sowie Einrichtungen der Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen. Sie ist unabhängig von Politik und Religion sowie staatlicher Einflussnahme. Dank der Erträge des Stiftungsvermögens wie von Spenden kann die Deutsche Hochschulstiftung ideell und materiell die akademische Lehre fördern. Dabei beschränkt sich die Stiftung nicht auf ein rein passive Förderung, sondern ist auch operativ mit eigenen Veranstaltungen und Programmen tätig. Seit 2009 bietet sie über ihren Vertrauensanwalt auch Informationen für Abiturienten und deren Eltern sowie für Städte, Landkreise und Krankenhäuser im Bereich der Hochschulzulassung und der Förderung von Medizinstudenten. Hierzu zählen auch maßgeschneiderte Stipendienprogramme für Städte, Landkreise und Krankenhäuser, die sich auf diesem Weg medizinischen Nachwuchs sichern und bei sich ansiedeln möchten.
Die Deutsche Hochschulstiftung ist Mitglied des Bundesverbandes deutscher Stiftungen in Berlin.
Aufgrund der Förderung von Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung sowie der Studentenhilfe ist die Deutsche Hochschulstiftung unter der Steuer-Nr. 17/415/00708 als gemeinnützig anerkannt.
Spendenkonto:
Deutsche Apotheker-und Ärztebank, BLZ 300 60 6001, Konto-Nummer: 0007625707, BIC: DAAEDEDDXXX, IBAN: DE493006060010007625707
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, kostenfreies Informationsmaterial zum Hochschulzulassungsrecht anzufordern, bietet die Deutsche Hochschulstiftung auf ihrer Homepage www.hochschulstiftung.de.
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Pressekontakt: Dirk Naumann zu Grünberg, Vertrauensanwalt der Stiftung
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