Stuttgart (ots) - "Da hat die deutsche Justiz ja gerade noch die Kurve gekriegt. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Eine Radfahrerin, die durch die Fahrlässigkeit einer Autofahrerin Dauerschäden erlitten hat, trifft keine Mitschuld - auch wenn sie keinen Helm getragen hat. Damit ist klar: Dem Unfallopfer steht voller Schadenersatz zu. Außerdem schwingen sich die Verfassungsrichter nicht zu Gesetzgebern auf, indem sie die Helmpflicht einführen. Und die skandalöse, gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichtes Schleswig ist vom Tisch."
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