Mainz (ots) - Den Finanzministern des Bundes und der Länder dürfte ein ganzer Felsbrocken vom Herzen gefallen sein. Denn was einige jüngere Beamte da mit ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erreichen wollten, hätte den Staatssäckel leicht mal um mehrere Milliarden Euro erleichtern können. Das Urteil der Luxemburger Richter ist aber nicht nur aus Sicht der Steuerzahler ein Sieg der Vernunft, es weist auch einmal mehr jene in ihre Schranken, die glauben, unter dem Etikett Diskriminierung so gut wie jeden Anspruch durchsetzen zu können. Ausgestanden ist das Thema derweil noch nicht: Da der Europäische Gerichtshof bestätigte, dass das frühere Besoldungssystem auf einer Altersdiskriminierung beruhe, wollen nun einige eine Haftung der Bundesrepublik Deutschland durch deutsche Verwaltungsgerichte prüfen lassen.
Nicht-Beamte stehen solchen und bisweilen noch eigenartigeren Klagebestrebungen einzelner Staatsdiener ziemlich fassungslos gegenüber. In der freien Wirtschaft würde ein solcher Weg vor den Kadi mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Arbeitsplatz kosten - egal, ober der Kläger als Gewinner oder Verlierer den Gerichtssaal verlässt. Das Vertrauensverhältnis ist zerrüttet, heißt es dann, aber Beamte sind eben unkündbar. Und noch eine Frage stellen sich viele:Warum geht die Diskussion eigentlich darum, ob Beamtengehälter mit zunehmendem Alter oder zunehmender Berufserfahrung - sprich Dienstjahren - automatisch steigen, wo doch anderswo längst Leistung als Maßstab für die Höhe des Entgelts dient?
Fazit:Beamte können natürlich gegen den Staat, dem sie dienen, klagen. Dem Image der Staatsdiener schaden überzogene Forderungen Einzelner allerdings ebenso, wie sie die Diskussion über die Notwendigkeit des Beamtentums anheizen.
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