Halle (ots) - Die deutsche Justiz ist es den Opfern der Naziverbrechen und ihren Angehörigen schuldig, dass die Taten aufgeklärt und vor einem Gericht verhandelt werden. Dass die Schuldigen gefunden und verurteilt werden. Die Opfer haben einen Anspruch darauf, dass ihnen Gerechtigkeit widerfährt und die Leiden, die sie erdulden mussten, nicht mit dem Verweis auf die inzwischen vergangene Zeit abgetan werden. So lange es noch nicht belangte Täter gibt, muss die Justiz ihnen auf der Spur bleiben. Das ist eine Frage des Respekts vor Opfern und Rechtsstaat.
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