Bremen (ots) - Es ist daher zu begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das in Frankreich seit vier Jahren geltende Burka-Verbot nicht als eine Verletzung der Menschenrechte betrachtet. Statt dessen akzeptieren die Richter das Argument der französischen Regierung, dass ein Gesichtsschleier eine "Barriere gegen andere" sei, die die "Idee des Zusammenlebens" beeinträchtigen könne. Ob der Weg, den Frankreich oder auch Belgien mit ihrem Burka-Verbot gewählt haben, der richtige ist, ist hingegen eine ganz andere Frage. Eine offene und tolerante Gesellschaft zerbricht nicht daran, dass einige wenige Burka-Trägerinnen sich bewusst oder erzwungenermaßen ausgrenzen. Sie sollte aber auch klar signalisieren dürfen, dass es ihr darum geht, Gesicht zu zeigen statt es zu verbergen.
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