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DGAP-HV: Joh. Friedrich Behrens -2-

DJ DGAP-HV: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2014 in Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 2, Lübecker Str. 10a, 22926 Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
10.07.2014 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
   Industrielle Befestigungssysteme 
 
   Ahrensburg 
 
   ISIN: DE0005198907/WKN: 519 890 
 
 
   Zur 
 
   Ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
   laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft ein. Sie findet am 
 
   Donnerstag, den 21. August 2014, 09.30 Uhr 
 
   im Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 2, Lübecker Straße 10 a, 
   22926 Ahrensburg, statt. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 
           2013 nebst Lagebericht des Vorstands, des gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 einschließlich des erläuternden 
           Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches und der Erklärung zur Unternehmensführung 
           gemäß § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der 
           Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
           Bogenstraße 43-45, 22926 Ahrensburg, während der 
           Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den 
           Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos zugesandt. 
 
 
           Ferner können sie gemeinsam mit allen weiteren Unterlagen nach 
           § 124a AktG und dieser Einberufung auch im Internet unter 
           www.Behrens.AG eingesehen werden. Sämtliche der 
           Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen 
           sind auch während der Hauptversammlung einsehbar. 
 
 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung 
           vorgesehen, da Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss 
           bereits festgestellt haben. 
 
 
           Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 weist einen 
           Bilanzverlust von EUR 1.362.222,07 aus. Eine Beschlussfassung 
           über die Verwendung des Bilanzgewinns ist daher nicht 
           erforderlich. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 
           mit Sitz in Stuttgart, Zweigniederlassung Hamburg, 
           Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg, zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
           zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Die Hauptversammlung kann nach § 120 Abs. 4 AktG über die 
           Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
           beschließen. Mit Beschluss vom 04. Juli 2013 hat die 
           Hauptversammlung das zu diesem Zeitpunkt bestehende 
           Vergütungssystem gebilligt. Die Gesellschaft möchte auch in 
           diesem Jahr den Aktionären die Gelegenheit geben, über die 
           Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
           abzustimmen. Das bestehende Vergütungssystem für das Mitglied 
           des Vorstands der Gesellschaft ist im Anhang zum 
           Jahresabschluss dargestellt. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das bestehende System 
           zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 7.168.000,00. Es ist eingeteilt in 
   2.800.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Zum Zeitpunkt 
   der Einberufung dieser Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine 
   eigenen Aktien. 
 
   Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   ist nach § 19 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, dessen Anmeldung 
   und Berechtigungsnachweis der Gesellschaft 
 
   Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Fax-Nummer: +49 (0) 69 12012-86045 
   E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
   in Textform (§ 126b BGB) mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 14. August 2014, 24:00 Uhr 
   (MESZ), zugegangen ist. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der 
   Anmeldung ist deren Zugang. Der Berechtigungsnachweis hat in Form 
   eines in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) 
   erstellten besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Kreditinstitut, einen deutschen Notar oder eine 
   Wertpapiersammelbank zu erfolgen. Der Berechtigungsnachweis hat sich 
   auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, 
   also auf den 31. Juli 2014, 00:00 Uhr (MESZ). 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer wie zuvor beschrieben den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
   hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im Verhältnis zur 
   Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionär an der Hauptversammlung 
   teilzunehmen oder das Stimmrecht auszuüben. Aktionäre, die sich 
   ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im 
   Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie 
   die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des ordnungsgemäßen 
   Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
   Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um die Organisation der Hauptversammlung 
   zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an 
   der Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   wollen oder können, können ihr Stimmrecht und ihre weiteren 
   Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
   Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung 
   von Aktionären, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
   eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, ein 
   Kreditinstitut oder durch eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen 
   wollen, müssen den Bevollmächtigten bzw. sich selbst fristgerecht und 
   formgerecht anmelden oder die fristgerechte und formgerechte Anmeldung 
   vom Bevollmächtigten vornehmen lassen, und den Berechtigungsnachweis 
   form- und fristgerecht der Gesellschaft vorlegen. Vollmachten können 
   durch Erklärung gegenüber den zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der 
   Gesellschaft erteilt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine sonst in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG 
   genannte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber der Gesellschaft 
   der Textform (§ 126b BGB). 
 
   Für die Übermittlung der Vollmacht, des Widerrufs bzw. des Nachweises 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft besteht neben der für 
   die Anmeldung genannten Adresse die Möglichkeit der Übersendung per 
   Fax und per E-Mail: 
 
   Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
   Bogenstraße 43-45 
   22926 Ahrensburg 
   Telefax-Nummer: 04102 / 78-109 
   Investor.Relations@BeA-Group.com 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 10, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)

Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer sonst in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG 
   genannten Person gilt § 135 AktG. Dabei sind Besonderheiten zu 
   beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
   Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Vollmachtsformular 
   übermittelt, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Das 
   Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen 
   zugesandt. Es ist auch unter der Internetadresse der Gesellschaft 
   www.Behrens.AG im Bereich Hauptversammlung zugänglich. Die Aktionäre 
   werden gebeten, eine Vollmacht vorzugsweise mittels des von der 
   Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
   Die Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft bietet ihren Aktionären 
   an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und ihr Stimmrecht von diesen 
   in der Hauptversammlung weisungsgemäß ausüben zu lassen. Auch hierzu 
   ist die rechtzeitige Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises 
   erforderlich. Vollmachten und Weisungen zur Abstimmung zu den 
   einzelnen Tagesordnungspunkten müssen vollständig ausgefüllt 
   übermittelt werden. Die notwendigen Unterlagen und Informationen 
   erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Wir bitten, 
   die vollständig ausgefüllten Vollmachts- und Weisungsvordrucke bis 
   spätestens 20. August 2014, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingangsdatum), per Post 
   oder per Fax an die Fax-Nummer: +49(0)4102 78-109 oder per E-Mail an 
   die Investor.Relations@BeA-Group.com an die Joh. Friedrich Behrens 
   Aktiengesellschaft, Bogenstraße 43-45, 22926 Ahrensburg, 
   zurückzusenden. Vollmachten und Weisungen, die nach dem 20. August 
   2014, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, können leider 
   aus technischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Enthält die 
   Stimmrechtsvollmacht an den Stimmrechtsvertreter keine Weisungen, so 
   ist diese ungültig. Wurden den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft 
   Weisungen, aber keine Vollmacht erteilt, kann eine Vertretung in der 
   Hauptversammlung durch diese ebenfalls nicht stattfinden. Bei einer 
   Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erscheint 
   lediglich deren Name im Teilnehmerverzeichnis und nicht derjenige des 
   bevollmächtigenden Aktionärs. 
 
   Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht an der Abstimmung über 
   Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, in der Hauptversammlung 
   gestellte Gegenanträge oder sonstige im Vorfeld der Hauptversammlung 
   nicht mitgeteilte Anträge teilnehmen können. Wortmeldungs- oder 
   Fragewünsche und Aufträge, in der Hauptversammlung Anträge zu stellen, 
   können die Stimmrechtsvertreter nicht entgegennehmen. 
 
   Erscheint ein Aktionär nach Bevollmächtigung eines 
   Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft auf der Hauptversammlung, so 
   gilt dies nicht als Widerruf der vorgenannten Vollmachtserteilung an 
   den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. 
 
   Die Aktionäre haben den Widerruf der Vollmacht an den 
   Stimmrechtsvertreter in Textform zu erklären und der Gesellschaft in 
   Textform nachzuweisen. Die Gesellschaft hält dafür Widerrufsformulare 
   bereit. 
 
   Informationen zur Hauptversammlung erhalten Sie auch unter der 
   Internetadresse der Gesellschaft www.Behrens.AG im Bereich 
   Hauptversammlung. 
 
   Rechte der Aktionäre 
   (Angaben nach §§ 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG) 
 
   Erweiterung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals oder 
   den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 
   Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt 
   und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand der Joh. Friedrich Behrens 
   Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 21. Juli 2014, 24:00 
   Uhr (MESZ) zugehen. Nach § 122 Abs. 2, 1 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 
   AktG haben die betreffenden Aktionäre nachzuweisen, dass sie 
   mindestens seit dem 21. Mai 2014, 00:00 Uhr (MESZ), Inhaber der Aktien 
   sind. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an: 
 
   Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
   Der Vorstand 
   Bogenstraße 43-45 
   22926 Ahrensburg 
 
   Bekanntzumachende Erweiterungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse der Gesellschaft www.Behrens.AG im Bereich 
   Hauptversammlung veröffentlicht. 
 
   Gegenanträge und weitere Anträge 
 
   Darüber hinaus kann jeder Aktionär der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Aufsichtsrat und Vorstand zu bestimmten Punkten der 
   Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende 
   Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Zugänglich zu 
   machende Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden, aber die 
   Angaben nach § 127 AktG enthalten. Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
   sonstige Anfragen sind ausschließlich zu richten an: 
 
   Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
   Bogenstraße 43-45 
   22926 Ahrensburg 
   Telefax-Nummer: 04102 / 78-109 
 
   Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des 
   Namens des Aktionärs, zugänglich zu machende Begründung sowie einer 
   etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse der 
   Gesellschaft www.Behrens.AG im Bereich Hauptversammlung 
   veröffentlicht. Dabei werden die Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   berücksichtigt, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, 
   d.h. spätestens bis. 6. August 2014, 24.00 Uhr (MESZ), der 
   Gesellschaft unter der obigen Adresse zu gehen. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der 
   Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht 
   besteht. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Wegen weitergehender Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
   verweisen wir auf das entsprechende Dokument, das unter der 
   Internetadresse der Gesellschaft www.Behrens.AG im Bereich 
   Hauptversammlung für die Aktionäre bereitgehalten wird. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
   Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden die 
   Informationen nach §124a AktG über die Internetseite der Gesellschaft 
   www.Behrens.AG im Bereich Hauptversammlung den Aktionären zugänglich 
   sein. 
 
   Ahrensburg, im Juli 2014 
 
   Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
10.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
              Bogenstrasse 43 
              22926 Ahrensburg 
              Deutschland 
E-Mail:       investor.relations@bea-group.com 
Internet:     http://www.behrens.ag 
ISIN:         DE0005198907 
WKN:          519890 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 10, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)

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