Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 30.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Basin Uranium: Es geht los! Der Uran-Superzyklus ist gestartet!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
215 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2014 in Rheda-Wiedenbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Westag & Getalit Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
10.07.2014 15:25 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Rheda-Wiedenbrück 
 
   - ISIN: DE0007775207 und DE0007775231 - 
   - WKN: 777 520 und 777 523 - 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 26. August 
   2014, 10:30 Uhr, im A2 Forum in Rheda-Wiedenbrück, Gütersloher Straße 
   100, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 einschließlich des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 und 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.westag-getalit.de/hauptversammlung eingesehen werden. Sie 
           werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner 
           werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein 
           und näher erläutert werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist 
           damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
           erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
           Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 11.766.819,40 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung an die Stammaktionäre: EUR 0,94      EUR     2.688.400,00 
   Dividende je Aktie auf die 
   dividendenberechtigten 2.860.000 Stammaktien 
 
   Ausschüttung an die Vorzugsaktionäre: EUR 1,00    EUR     2.549.172,00 
   Dividende je Aktie auf die 
   dividendenberechtigten 2.549.172 Vorzugsaktien 
 
   Summe der Ausschüttungen                          EUR     5.237.572,00 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                         EUR     6.529.247,40 
 
                                                     EUR    11.766.819,40 
 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien am Bilanzstichtag, die 
           gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Durch 
           etwaige Rückkäufe oder Verkäufe eigener Vorzugsaktien bis zur 
           Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten 
           Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei 
           unveränderter Ausschüttung von EUR 0,94 je 
           dividendenberechtigter Stammaktie bzw. EUR 1,00 je 
           dividendenberechtigter Vorzugsaktie ein angepasster 
           Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit dem Ablauf der Hauptversammlung endet die Amtszeit des 
           Herrn Pedro Holzinger. Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             Herrn Pedro Holzinger, Rheda-Wiedenbrück, 
             Berater, 
 
 
 
           erneut in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Herr Holzinger ist nicht Mitglied eines anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren 
           Kontrollgremiums. 
 
 
           Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 Absatz 1 Satz 2 AktG in 
           Verbindung mit § 6 der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt 
           sich zusammen nach §§ 96 Absatz 1 4. Fall, 101 Absatz 1 AktG 
           in Verbindung mit §§ 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz 1, 4 Absatz 1 
           DrittelbG. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden. 
 
 
           Die Mitglieder des amtierenden Aufsichtsrats stimmen darin 
           überein, dass in der konstituierenden Sitzung des 
           Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung am 26. 
           August 2014 vorgeschlagen werden soll, Herrn Pedro Holzinger 
           erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, zum Abschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
             die Peters & Partner GmbH, 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
             Seelhorststr. 44, Hannover, 
 
 
 
           zu wählen. 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre und 
   zur Ausübung des Stimmrechts aus den Stammaktien ferner diejenigen 
   Stammaktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend 
   genannten Adresse einen von ihrer Depotbank in Textform erstellten 
   besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln: 
 
           Westag & Getalit AG 
           c/o Commerzbank AG 
           GS-MO 4.1.1 General Meetings 
           60261 Frankfurt am Main 
           Telefax: +49 (0)69 136-26351 
           E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 05. 
   August 2014, 00:00 Uhr (sogenannter Nachweisstichtag), beziehen und 
   der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 19. August 2014 
   zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
   Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Veräußerungen von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
   Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. Nach Eingang des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der 
   Hauptversammlung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte 
   Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. 
 
   Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen gemäß § 
   135 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt werden, bedarf die 
   Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b 
   BGB). 
 
   Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der 
   Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, 
   dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder 
   Personen möglicherweise eine gesonderte Form der Vollmacht verlangen, 
   weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
   Bitte stimmen Sie sich daher in diesem Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden über eine Form der Vollmacht ab. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erbracht werden oder durch 
   Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per Fax oder 
   elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen: 
 
        Westag & Getalit AG 
        Investor Relations 
        Hellweg 15 
        33378 Rheda-Wiedenbrück 
        Telefax: +49 5242 17-5603 
        E-Mail: zentral@westag-getalit.de 
 
   Ein Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 10, 2014 09:26 ET (13:26 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.