Westag & Getalit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
10.07.2014 15:25
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Rheda-Wiedenbrück
- ISIN: DE0007775207 und DE0007775231 -
- WKN: 777 520 und 777 523 -
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 26. August
2014, 10:30 Uhr, im A2 Forum in Rheda-Wiedenbrück, Gütersloher Straße
100, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 und 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter
www.westag-getalit.de/hauptversammlung eingesehen werden. Sie
werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner
werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein
und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 11.766.819,40 wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung an die Stammaktionäre: EUR 0,94 EUR 2.688.400,00
Dividende je Aktie auf die
dividendenberechtigten 2.860.000 Stammaktien
Ausschüttung an die Vorzugsaktionäre: EUR 1,00 EUR 2.549.172,00
Dividende je Aktie auf die
dividendenberechtigten 2.549.172 Vorzugsaktien
Summe der Ausschüttungen EUR 5.237.572,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 6.529.247,40
EUR 11.766.819,40
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien am Bilanzstichtag, die
gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Durch
etwaige Rückkäufe oder Verkäufe eigener Vorzugsaktien bis zur
Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten
Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei
unveränderter Ausschüttung von EUR 0,94 je
dividendenberechtigter Stammaktie bzw. EUR 1,00 je
dividendenberechtigter Vorzugsaktie ein angepasster
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit dem Ablauf der Hauptversammlung endet die Amtszeit des
Herrn Pedro Holzinger. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Pedro Holzinger, Rheda-Wiedenbrück,
Berater,
erneut in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Holzinger ist nicht Mitglied eines anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren
Kontrollgremiums.
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 Absatz 1 Satz 2 AktG in
Verbindung mit § 6 der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt
sich zusammen nach §§ 96 Absatz 1 4. Fall, 101 Absatz 1 AktG
in Verbindung mit §§ 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz 1, 4 Absatz 1
DrittelbG.
Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden.
Die Mitglieder des amtierenden Aufsichtsrats stimmen darin
überein, dass in der konstituierenden Sitzung des
Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung am 26.
August 2014 vorgeschlagen werden soll, Herrn Pedro Holzinger
erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2014
die Peters & Partner GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Seelhorststr. 44, Hannover,
zu wählen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre und
zur Ausübung des Stimmrechts aus den Stammaktien ferner diejenigen
Stammaktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse einen von ihrer Depotbank in Textform erstellten
besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
Westag & Getalit AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 05.
August 2014, 00:00 Uhr (sogenannter Nachweisstichtag), beziehen und
der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 19. August 2014
zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung. Nach Eingang des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der
Hauptversammlung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte
Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen gemäß §
135 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt werden, bedarf die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b
BGB).
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin,
dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder
Personen möglicherweise eine gesonderte Form der Vollmacht verlangen,
weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Bitte stimmen Sie sich daher in diesem Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden über eine Form der Vollmacht ab.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erbracht werden oder durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per Fax oder
elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen:
Westag & Getalit AG
Investor Relations
Hellweg 15
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: +49 5242 17-5603
E-Mail: zentral@westag-getalit.de
Ein Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite der
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