Essen (ots) - Oberbürgermeister und Landräte nehmen in der Kommunalverfassung eine herausgehobene Stellung ein und werden ordentlich honoriert. So soll die Unabhängigkeit der direkt gewählten Spitzenpolitiker gewährleistet werden. Dass der Wahlbeamte zusätzliche Einnahmen für Aufsichtsratsmandate bei kommunalen Töchtern an die Stadtkasse abführen muss, ist nur logisch. Schließlich verdankt der Politiker die Wahl in das Kontrollgremium allein seiner Funktion.
Das muss aber auch gelten, wenn ein Politiker als Aufsichtsrat im Energiekonzern für wenige Sitzungen im Jahr üppige Honorare erhält. Das Argument, dass ein Politiker nicht wegen seiner Funktion, sondern allein aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten im RWE-Gremium sitzt, zeugt von Arroganz und Weltfremdheit. Hier muss der Innenminister einen Riegel vorschieben.
Die meisten Landräte und Oberbürgermeister in Nordrhein-Westfalen verfügen über den moralischen Kompass und führen ihre Nebeneinnahmen ab. Für den Rest der Politiker braucht es eine klare gesetzliche Regelung, dass Nebeneinkünfte für Wahlbeamte generell untersagt werden. Nur das schafft Glaubwürdigkeit.
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