Cottbus (ots) - Vor dem Verfassungsgericht greift eine Gruppe von Jugendlichen derzeit die geltende Altersbegrenzung im Wahlrecht, 18 Jahre, an; eine Stiftung macht dagegen gleichzeitig in der Öffentlichkeit Front. Zu Recht. Mit 14 Jahren sind Jugendliche religions- und strafmündig. Warum sollten sie dann nicht auch wählen dürfen? Freilich wäre es falsch, jegliche Altersgrenze fallen zu lassen, wie auch gefordert wird. Das ergibt sich schon aus der grundgesetzlichen Vorgabe, dass die Stimmabgabe frei und geheim erfolgen muss. Bei Kindern und Kleinkindern wäre das kaum der Fall, da würden die Eltern das Kreuz machen oder beeinflussen. Und die Idee eines Familienwahlrechts für diese Gruppe - die Eltern haben mehrere Stimmen - widerspricht dem Verfassungsprinzip der Gleichheit der Wahl. Ein Bürger, eine Stimme. Aber ansonsten ist nicht einzusehen, warum nicht Jugendliche genauso ihre politische Meinung äußern sollten wie Alte. Das Argument, es fehle ihnen an Verantwortungsgefühl, Informiertheit und Reife zieht nicht - diese Faktoren sind auch nicht bei jedem Erwachsenen gleich ausgeprägt. Nicht zu reden zum Beispiel von demenzkranken Menschen. Ohnehin würden von einem jugendlichen Wahlrecht wahrscheinlich nur wenige Gebrauch machen, nämlich die politisch interessierten Jugendlichen. Und dass die ihre Stimme nicht nur abgeben, sondern auch erheben, ist geradezu wünschenswert. Denn mit jeder Bundestagswahl wird auch über ihre Zukunft entschieden. Man denke nur an die gerade wieder mit dem Rentenpaket erfolgte Selbstbedienung der älteren Generationen zu ihren Lasten. So was ginge dann nicht mehr so leicht.
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