Laut EU reicht schon das "Wissen" für einen Insidertatbestand, in Österreich muss aber "Kausalität", Vorsatz und Bereicherungsabsicht nachgewiesen werden. Wer eine Aktie kauft oder verkauft, nur um dann züerfahren, dass ein "Insider" mit relevantem Informationsvorsprung auf der anderen Seite gestanden ist, darf sich wohl züRecht als betrogen betrachten. Das scheint zudem gar nicht selten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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