YOC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
18.07.2014 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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YOC AG
Berlin
WKN 593 273 - ISIN DE0005932735
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Freitag, dem 29. August 2014 um 10 Uhr
in der Eventpassage
Kantstr. 8
10623 Berlin
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
YOC AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2013 mit dem zusammengefassten Lagebericht der YOC AG und des
Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31.
Dezember 2013 (einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den
übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems im Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5
HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die vorstehend genannten Unterlagen werden vom Tag der
Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
www.yoc.com im Bereich 'Investor Relations' einsehbar sein und
zum Download bereitgestellt. Sie werden auch in der
Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme der Aktionäre
ausliegen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt.
Damit ist der Jahresabschluss nach § 172 des Aktiengesetzes
festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten
Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es
einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
Niederlassung Berlin,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
Allgemeine Hinweise
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung EUR 2.858.500,00 und ist in
2.858.500 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien
eingeteilt. Gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich
die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft und der Stimmrechte
somit jeweils auf 2.850.500.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 4.000 eigene Aktien hält.
Aus diesen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG
keine Stimmrechte zu.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 19 der Satzung der Gesellschaft
diejenigen Aktionäre befugt, die sich zur Hauptversammlung
anmelden und der Gesellschaft ihre Berechtigung nachweisen.
Die Anmeldung zur Teilnahme muss der Gesellschaft spätestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des
Zugangs und der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen sind.
Für den Nachweis der Berechtigung ist ein in Textform (§ 126 b
BGB) erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz durch das
depotführende Institut notwendig, der sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen hat, wobei der
Tag der Versammlung nicht mitzurechnen ist. Der Nachweis hat
sich also auf den Beginn des 08. August 2014, 0:00 Uhr (MESZ),
zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung
müssen der Gesellschaft unter der Adresse
YOC AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49(0)89 21 027 289
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
bis spätestens zum Ablauf des 22. August 2014, 24:00 Uhr
(MESZ), zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der
Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerung des Anteilsbesitzes einher.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben daher keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach fristgerechtem Eingang von Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der genannten
Adresse werden den teilnahmeberechtigten Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten
die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr
Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen wollen,
frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der
Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt
durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die
rechtzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden
Institut angefordert haben, brauchen daher nichts weiter zu
veranlassen.
3. Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl,
ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Vollmachten
können jederzeit - auch noch während der Hauptversammlung -
erteilt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform (§ 126b BGB). Für die Vollmachtserteilung gegenüber
der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung
steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung, an welche
insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail
erfolgen kann:
YOC AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49(0)89 21 027 289
E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder Abs.
10 AktG gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen
gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 135
AktG, die unter anderem verlangen, dass die Vollmacht
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