Mainz (ots) - In 128 Prozesstagen hat Beate Zschäpe geschwiegen. Die Hoffnung der Opfer-Angehörigen, es werde irgendwann Licht in das Dunkel von zehn NSU-Morden kommen, hat sich bis dahin nicht bestätigt. Kommt jetzt die Wende? Will Zschäpe nun doch reden? Liegt in einem Sinneswandel womöglich das Motiv für den spektakulären Versuch, sich ihrer Pflichtverteidiger zu entledigen, die ihr diese Strategie angeraten haben? Wir wissen es nicht. Auch die knappe Mitteilung Zschäpes an das Gericht gibt darüber offenbar keinen Aufschluss. Oder hatte die Hauptangeklagte, die am Dienstag von einer Zeugin erneut schwer belastet worden ist, lediglich im Sinn, den Münchner Prozess zu verschleppen? Jedenfalls hat Beate Zschäpe die hohen Hürden für eine Entpflichtung, also die Abberufung von Pflichtverteidigern ganz offensichtlich unterschätzt. Diese Hürden bestehen nicht ohne Grund. Wäre Zschäpes Antrag entsprochen worden, hätte das Verfahren mit Rücksicht auf neue Anwälte praktisch von vorne beginnen müssen. Eine schon mit Blick auf die Kosten des Prozesses, die schon jetzt bei knapp 20 Millionen Euro liegen dürften, kritische Option. Und doch nicht das entscheidende Moment. Die Staatskasse darf der Suche nach Gerechtigkeit keine Grenzen setzen. Vielmehr wäre für alle Beteiligten, allen voran die emotional betroffenen Hinterbliebenen der Mordopfer, eine nicht haltbare Situation entstanden. Es war daher eine weise Entscheidung des Staatsschutzsenats, nicht nach mehr als einem Jahr Verfahrensdauer alles auf null zu stellen.
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