KREMLIN AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.07.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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KREMLIN AG
Hamburg
- WKN A1PHFR - (ISIN DE000A1PHFR2)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, 29. August 2013, 10:00 Uhr,
im Hotel Darmstädter Hof,
An der Walkmühle 1 in 60437 Frankfurt am Main - Nieder Eschbach
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 09:30 Uhr.
I Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben im
Lagebericht nach § 289 Abs. 4 Handelsgesetzbuch
Diese Unterlagen stehen auf der Webseite der Gesellschaft
unter www.kremlin-aktie.de (Menüpunkt Unternehmen /
Hauptversammlungen) zur Einsichtnahme zur Verfügung. Sie
werden auch auf der Hauptversammlung ausliegen. Zu Punkt 1 der
Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da der Aufsichtsrat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172
AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat.
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Der Jahresfehlbetrag beträgt 462.205,76 EUR. Unter
Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 990.884,13 EUR ergibt
sich ein Bilanzgewinn von 528.678,37 EUR. Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor, diesen Bilanzgewinn auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im
Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Vorstands für
diesen Zeitraum zu beschließen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im
Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats
für diesen Zeitraum zu beschließen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu
wählen.
6. Beschluss über die Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in § 3
Absatz 1 aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Eingehung von
Kapitalbeteiligungen, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung
und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen jeder
Rechtsform im Namen und für Rechnung der Gesellschaft sowie
der Erwerb, die Errichtung, die Verwaltung und Veräußerung von
Immobilien, insbesondere Gewerbeimmobilien. Es können auch
Wertpapiere an- und verkauft werden, insbesondere auch
Wertpapierfonds und Zertifikate. Des Weiteren können
Edelmetalle und Technologiemetalle und andere Rohstoffe vor
allem physisch erworben werden. Ausgeschlossen sind Geschäfte
nach dem § 1 des Kreditwesengesetzes (§ 1 KWG) und des
Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAAG).
II Weitere Informationen zur Einberufung und Hauptversammlung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
der Gesellschaft eingeteilt in 400.000 Aktien, die jeweils eine Stimme
gewähren. Eigene Aktien hält die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt
nicht.
Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich schriftlich oder in
Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
der Hauptversammlung, mithin auf den 08. August 2014, 0:00 Uhr, zu
beziehen ('Nachweisstichtag').
Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft
spätestens am 25. August 2014, 24:00 Uhr,
unter folgender Adresse eingehen:
Wolfgang Reich
c/o KREMLIN AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321/34269190
E-Mail: info@kremlin-aktie.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft
unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne das
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -,
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die
Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Erwerb oder Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben,
jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder
wollen, können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte ausüben
lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - soweit nicht
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach §
135 AktG gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll - der
Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch
gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann
das Formular auch unter folgender Adresse kostenlos angefordert
werden:
Wolfgang Reich
c/o KREMLIN AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321/34269190
E-Mail: info@kremlin-aktie.de
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss
entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der vorstehend
genannten Adresse zugehen. In letztgenanntem Fall werden die Aktionäre
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, den Nachweis möglichst
zum Ablauf des 28. August 2014, 24:00 Uhr an die vorstehend genannte
Adresse zu übermitteln.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt
werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein
Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der
Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen
gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen,
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
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