Themen heute:
Europäische Banken bauen ihre Schulden ab und erhöhen Eigenkapitalpuffer für Basel III /// Öffentliches Angebot an Sky Deutschland Aktionäre /// Kfz-Versicherer kündigt Wundercar-Fahrer fristlos Police
1.
Europäische Banken stärken weiterhin ihre Bilanzen, um auf die Anforderungen von Basel III und der umfassenden Bankenprüfung "Comprehensive Assessment" der Europäischen Zentralbank (EZB) vorbereitet zu sein. 2013 wurden Schulden in Höhe von 7 Prozent bezogen auf die Aktiva reduziert und 38 Milliarden Euro Eigenkapital aufgebaut. Damit konnte die Branche ihre Kernkapitalquote im Jahr 2013 auf 16 Prozent erhöhen. Roland Berger Strategy Consultants erwartet für 2014 einen weiteren Eigenkapitalanstieg von 60 Milliarden Euro. Aufgrund strengerer Eigenkapitalvorschriften und der daraus resultierenden Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe, stieg der Marktanteil von Nichtbanken, wie etwa Versicherungs- oder Pensionskassen, bei Unternehmensfinanzierungen in den vergangenen fünf Jahren von 29 auf 38 Prozent. Das sind die Ergebnisse einer neuen Studie von Roland Berger Strategy Consultants.
2.
Sky Deutschland nimmt zur Kenntnis, dass 21st Century Fox die Absicht bekundet hat, seine europäischen Satellitenfernseh-Beteiligungen zusammen zu führen. Im Rahmen dieser beabsichtigten Transaktion hat BSkyB mit 21st Century Fox vereinbart, dessen 57,4 % Beteiligung an Sky Deutschland zu erwerben und verkündet, ein freiwilliges Barübernahmeangebot für die ausstehenden 100% der Sky Deutschland Aktien zu einem Preis von EUR6,75 je Aktie abzugeben.
3.
Sogenannte "Privatfahrer", die für einen App-Anbieter unterwegs sind, können von ihrer KFZ-Haftpflicht fristlos gekündigt werden. Über einen entsprechenden aktuellen Vorgang berichtet das Branchenmagazin Taxi Times in seiner kommenden Ausgabe (EVT: 15. August). Die Vorgehensweise des Versicherers stellt zugleich das Konzept der App-Anbieter wie Uber oder Wundercar in Frage. Sie vermitteln private Autobesitzer als "Taxi-Ersatz". Wer sich jedoch als privates "Taxi" betätigt, dem droht der Verlust des Versicherungsschutzes, so das Beispiel aus der Hansestadt Hamburg. Der betroffene Autobesitzer hatte die Nutzung seines Wagens als "überwiegend privat" dargestellt. Zugleich ließ er sich seitens des App-Anbieters Wundercar Fahrgäste vermitteln. Die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wollte nun vom Versicherer wissen, wie in solchem Fall die Haftpflichtpolice zu bewerten sei. Die Antwort der Versicherung folgt prompt in Form einer fristlosen Kündigung an den Kunden.
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