QIAGEN N.V. / Aktienrückkauf
29.07.2014 22:05
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Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Das von der QIAGEN N.V. per ad-hoc-Mitteilung vom 6. Mai 2014 angekündigte
Aktienrückkaufsprogramm beginnt am 4. August 2014.
Zunächst soll im Zeitraum bis zum 22. September 2014 eine erste Tranche von
(Stamm-) Aktien der Gesellschaft zum Gesamtkaufpreis von bis zum EUR
Äquivalent von 10 Millionen USD (ohne Erwerbsnebenkosten) ausschließlich
über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse
(XETRA) zurückgekauft werden. Die erste Tranche ist begrenzt auf den Erwerb
von insgesamt max. 500.000 Aktien. Der maximale Kaufpreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) wird den Durchschnitt der Schlusskurse der letzten fünf
Börsenhandelstage vor dem Erwerb an der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA)
für die jeweils dort gekauften Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten.
Der Aktienrückkauf dient zu dem Zweck, die Aktien als eigene Aktien zu
halten, um Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus Umtauschanleihen
und/oder aktienbasierten Vergütungsplänen für Mitarbeiter ergeben. Der
Vorstand der QIAGEN N.V. macht damit, nach Zustimmung des Aufsichtsrats,
von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. Juni 2014
zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch. Über den Rückerwerb weiterer Tranchen
wird gesondert entschieden und es erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung.
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der QIAGEN N.V. durch ein
von der Gesellschaft mandatiertes Finanzinstitut. Das Finanzinstitut trifft
seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig
und unbeeinflusst von der Gesellschaft.
Die erste Tranche des Aktienrückkaufprogramms wird in Übereinstimmung mit
den Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung Nr. 2273/2003 der
Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO) durchgeführt werden. Entsprechend
der EG-VO darf kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an
der Frankfurter Wertpapierbörse unabhängig getätigten Abschlusses oder über
dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots liegt. Maßgeblich ist der
höhere der beiden Werte. Entsprechend der EG-VO darf an einem Tag nicht
mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der
Frankfurter Wertpapierbörse erworben werden. Der durchschnittliche
Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen Tagesumsatz des
durchschnittlichen Handelsvolumens der zwanzig Börsentage vor dem
Kauftermin.
Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden
rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO
entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer
Ausführung bekannt gegeben.
Zudem wird die QIAGEN N.V. regelmäßig über die Fortschritte des
Aktienrückkaufs unter www.qiagen.com informieren.
Venlo, 29. Juli 2014
Managing Board
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Kontakte:
QIAGEN
Investor Relations
John Gilardi
+49 2103 29 11711
e-mail: ir@qiagen.com
Public Relations
Dr. Thomas Theuringer
+49 2103 29 11826
e-mail:pr@qiagen.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: QIAGEN N.V.
Spoorstraat 50
5911 KJ Venlo
Niederlande
Internet: www.qiagen.com
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July 29, 2014 16:05 ET (20:05 GMT)
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