Seit vergangener Woche verbietet das Kreditwesengesetz (KWG) Finanzanlagenvermittlern nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO), Orderaufträge auf Basis einer Dispositionsvollmacht ihrer Kunden zu erteilen. Die Abschlussvermittlung ist ab sofort an eine Lizenz nach Paragraf 32 KWG zur Finanzportfolioverwaltung geknüpft. Das droht die Arbeit der betroffenen Berater erheblich zu behindern. Die Fondsplattform FFB bietet nun eine Möglichkeit, wie Berater und deren Kunden auch weiterhin voll automatisiert Aufträge erteilen können.
Ordervorschläge als Lösung
Die Lösung sind Ordervorschläge über das FFB Internet Frontend: Berater erfassen für den Kunden Transaktionen als Vorschlag, optional auch mit einer ...
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