Karlsruhe (ots) - Schnell ist der Vorwurf bei der Hand. Da kauft sich einer frei vor einer drohenden Verurteilung. Doch bei näherem Hinschauen zeigt sich, dass das Ende des Ecclestone-Prozess weder skandalös noch ein Tiefpunkt deutscher Rechtsprechung ist. Und die immer wieder gerne aufgelegte Platte, dass man angeblich die Kleinen hängt und die Großen laufen lässt, die stimmt doch einfach nicht. Unendlich langmütig zeigt sich die deutsche Justiz doch gegen kleine Straftäter. Lange dauert es, bis wirklich mal jemand ins Gefängnis einfährt. Verfahrenseinstellungen sind in der deutschen Rechtsprechung üblich und vorgesehen.
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