Berlin (ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,
ich vertrete den Sänger Tim Bendzko in persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten.
In der "BILD" vom 11.08.2014 und über "www.bild.de" wird über eine Beziehung unseres Mandanten zu dem Model Kathrin Zasche berichtet.
Die Berichterstattung verletzt nachhaltig die Privatsphäre unseres Mandanten. Es gibt kein Berichterstattungsinteresse, welches es zulässig machen würde, über die Beziehung unseres Mandanten zu schreiben. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass unser Mandant sein Privatleben stets geschützt hat.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Weiterverbreitung der Berichterstattung unzulässig ist, auch wenn die Weiterverbreitung nur dadurch erfolgt, dass über die in "BILD" und "www.bild.de" erfolgte Berichterstattung geschrieben wird. Ich empfehle daher dringend, von einer Übernahme der Berichterstattung Abstand zu nehmen, da anderenfalls presserechtliche Ansprüche durchgesetzt werden müssten.
Bergmann Rechtsanwalt
OTS: Schertz Bergmann Rechtsanwälte newsroom: http://www.presseportal.de/pm/62754 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_62754.rss2
Pressekontakt: Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB Rechtsanwalt Simon Bergmann Kurfürstendamm 53 10707 Berlin Tel.: 030/8800150 Fax: 030/88001555 E-Mail: sb@schertz-bergmann.de
ich vertrete den Sänger Tim Bendzko in persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten.
In der "BILD" vom 11.08.2014 und über "www.bild.de" wird über eine Beziehung unseres Mandanten zu dem Model Kathrin Zasche berichtet.
Die Berichterstattung verletzt nachhaltig die Privatsphäre unseres Mandanten. Es gibt kein Berichterstattungsinteresse, welches es zulässig machen würde, über die Beziehung unseres Mandanten zu schreiben. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass unser Mandant sein Privatleben stets geschützt hat.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Weiterverbreitung der Berichterstattung unzulässig ist, auch wenn die Weiterverbreitung nur dadurch erfolgt, dass über die in "BILD" und "www.bild.de" erfolgte Berichterstattung geschrieben wird. Ich empfehle daher dringend, von einer Übernahme der Berichterstattung Abstand zu nehmen, da anderenfalls presserechtliche Ansprüche durchgesetzt werden müssten.
Bergmann Rechtsanwalt
OTS: Schertz Bergmann Rechtsanwälte newsroom: http://www.presseportal.de/pm/62754 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_62754.rss2
Pressekontakt: Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB Rechtsanwalt Simon Bergmann Kurfürstendamm 53 10707 Berlin Tel.: 030/8800150 Fax: 030/88001555 E-Mail: sb@schertz-bergmann.de