DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
05.09.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft
Köln
ISIN DE0005488795
WKN 548879
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre der DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft
(HRB 32949 Amtsgericht Köln) (die 'Gesellschaft') hiermit zu der am
Dienstag, dem 14. Oktober 2014, um 10:00 Uhr (MESZ), im Hilton
Cologne, Marzellenstraße 13-17, 50668 Köln, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte
des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Der Vorstand der Gesellschaft zeigt der Hauptversammlung an,
dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe der Hälfte des
Grundkapitals eingetreten ist.
Zu dem einzigen Tagesordnungspunkt ist eine Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung nicht vorgesehen, da er sich
entsprechend der gesetzlichen Regelung auf die Anzeige des
Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß
§ 92 Abs. 1 AktG beschränkt.
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Weitere Angaben zur Einberufung
Auch wenn zu der Tagesordnung keine Beschlussfassungen vorgesehen
sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass in der Hauptversammlung
Beschlüsse gefasst werden. Das ist insbesondere denkbar, wenn die
Tagesordnung nachträglich, etwa durch ein Verlangen zur Ergänzung der
Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG um
Beschlussgegenstände erweitert wird. Vor diesem Hintergrund werden die
Aktionäre nachfolgend vorsorglich auch über die Stimmrechtsausübung
sowie über die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
informiert.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser
Hauptversammlung eingeteilt in 6.800.000 auf den Inhaber lautende
Aktien (Stückaktien). Alle ausgegebenen Aktien gewähren eine Stimme.
Alle 6.800.000 Stückaktien sind stimmberechtigt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Anmeldung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum
Ablauf des 7. Oktober 2014, 24:00 Uhr (MESZ) unter der nachstehenden
Adresse
DF Deutsche Forfait AG
c/o PR IM TURM HV-Service Aktiengesellschaft
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Telefax: +49 621 7177213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber unter dieser Adresse
den von dem depotführenden Institut erstellten Nachweis erbracht
haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also
zu Beginn des 23. September 2014 ('Nachweisstichtag') um 0:00 Uhr
(MESZ), Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der
Nachweis bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, nicht an der Hauptversammlung
teilnehmen können. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem
Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und
Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur
Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Auch nach erfolgter
Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien weiterhin frei verfügen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes wird
den Aktionären von der Anmeldestelle eine Eintrittskarte für die
Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung
des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen
Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B.
durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch
in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder
den Bevollmächtigten und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Der Bevollmächtigte kann auch noch nach der Anmeldung
durch den Aktionär bevollmächtigt werden. Ein Vollmachtsformular
erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der
Textform. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere in § 135 AktG genannte Institution oder Person bevollmächtigt
werden soll, besteht das Textformerfordernis allerdings weder dem
Gesetz noch der Satzung nach. Möglich ist es jedoch, dass in diesen
Fällen die zu bevollmächtigenden Personen eine besondere Form der
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Sollte ein Aktionär ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG genannten
Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, so ist dringend
anzuraten, sich mit diesen Institutionen oder Personen über eine
mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung
ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen
möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicher zu stellen, sollte
die Bestellung möglichst frühzeitig bei den depotführenden Instituten
eingehen.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten, die der Aktionär der Gesellschaft oder einem von ihr
benannten Stimmrechtsvertreter zuleitet, können auch durch Telefax
oder einem von der Gesellschaft näher zu bestimmenden elektronischen
Weg erteilt werden. Als elektronischen Weg hat die Gesellschaft die
Möglichkeit der Übermittlung einer eingescannten Vollmacht als
pdf-Datei (Portable Document Format) per E-Mail an die Gesellschaft
oder die Erteilung einer Vollmacht im Wege einer an die Gesellschaft
gerichteten und mit elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz
versehenen E-Mail bestimmt.
Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und sonstige Einzelheiten
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur
Hauptversammlung zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im
Internet unter http://www.dfag.de/Stimmrechtsvertretung einsehbar.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals, dies entspricht 340.000 Stückaktien, oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, dies entspricht 500.000
Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der DF Deutsche Forfait AG zu richten und
muss der Gesellschaft spätestens bis zum Freitag, den 13. September
2014 bis 24:00 Uhr (MESZ) zugehen.
Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum des
zwanzigsten Teils des Grundkapitals oder des anteiligen Betrags von
EUR 500.000 erreichen, oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern
zu unterzeichnen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
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September 05, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)
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