Stuttgart (ots) - Wenn man das Recht verschärft, sollte man es mit Augenmaß tun und so, dass das Strafrecht praktikabel bleibt. Der Gesetzentwurf der Regierung zum Sexualstrafrecht ist maßlos. Er will bestrafen, was häufig ekelhaft und ziemlich unmoralisch, aber eben noch nicht strafwürdig ist. Er will auch noch manches bestrafen, was weder ekelhaft noch unmoralisch, sondern der normale Alltag vieler Menschen ist. Er leistet der Prüderie und der Verlogenheit Vorschub. Vor allem aber ist das geplante Gesetz nicht praktikabel, weil es unpräzise ist und voller unbestimmter Rechtsbegriffe.
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