Freiburg (ots) - Auch wenn sich die Kirche (noch) nicht bewegt, hätte man wenigstens von den staatlichen Richtern ein ausgewogeneres Urteil erwarten können. Immerhin werden kirchliche Sozialeinrichtungen ganz überwiegend von Staat und Sozialversicherung finanziert, der Finanzanteil der Kirchen liegt meist deutlich unter zehn Prozent. Da ist es keineswegs selbstverständlich, dass die Interessen der christlichen Arbeitgeber automatisch Vorrang haben vor den Bedürfnissen der Beschäftigten. http://mehr.bz/khsts222
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