Karlsruhe (ots) - Und weiterhin ist bemerkenswert, wie die Richter die Rolle von Waffenexporten und die Existenz einer deutschen Waffenindustrie bewerten. Entgegen dem Igitt-Faktor, den interessierte Kreise gerne der deutschen Waffenindustrie und jeglichem Waffenexport anheften wollen, machen die Richter unzweifelhaft deutlich, dass eine eigenständige Waffenindustrie im legitimen Staatsinteresse ist. Dies kann auch für den Export von Waffen gelten.
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