Frankfurt/Oder (ots) - Schon beim jetzigen Entwurf ist klar: Es wird knirschen, wenn das Strafrecht in einem konkreten Fall auf die Sportgerichtsbarkeit trifft, wenn Datenschutzbelange der Athleten mit den Interessen von Dopingfahndern kollidieren. Ein Scheitern des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht samt anschließender Korrekturen ist durchaus möglich. Dass die Bundesregierung dieses Risiko bewusst eingeht, zeigt, wie groß die Not im Anti-Doping-Kampf ist.
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