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Wenn das Volk entscheidet

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Vielleicht ist es die letzte Hoffnung der Goldbugs, dass am 30. November in der Schweiz über die Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB) befunden werden wird. Und zwar per Volksentscheid. Dabei soll die Bundesverfassung insofern geändert werden, dass zum einen die Goldreserven der (SNB) unverkäuflich bleiben und in der Schweiz zu lagern sind. Am interessantesten ist jedoch Absatz Nr. 3 des neu zu gestaltenden Artikels 99a der Verfassung, denn er sieht vor, dass der Goldanteil der Aktiva der Notenbank 20 Prozent nicht unterschreiten darf.

Auch wenn die meisten Beobachter davon ausgehen, dass das Volksbegehren keinen Erfolg haben wird, darf man in diesem Fall Volkes Meinung und Stimme nicht unterschätzen. Denn jeder Schweizer Bürger, sofern er nur ein bisschen Gold besitzt, müsste in seinem eigenen Interesse - unabhängig davon, ob sie tatsächlich sinnvoll ist - einer Verfassungsänderung zustimmen. Denn falls das Referendum entgegen aller Erwartung doch noch eine Mehrheit zustande bringt, hätte das zur Folge, dass die Goldreserven der SNB von derzeit 7,5 Prozent der Aktiva (per Oktober) auf 20 Prozent innerhalb von fünf Jahren hochzuschrauben wären. Mit der Folge, dass sich der Preis des Goldes mehr als deutlich von seiner derzeit kränklichen Verfassung erholen würde.

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