Hannover (ots) - Die Gutkes GmbH startet heute eine freiwillige deutschlandweite Rückrufaktion seiner CERTA Rauchwarnmelder, die mit der Produktbezeichnung FMR 4030 als Einzelgerät und FMR 3057 als Vierer-Packung erhältlich waren. Betroffen ist die Chargen-Nummer 1304A, die auf der Geräterückseite unter dem DataMatrix-Code vermerkt ist. Durch einen Materialermüdungseffekt bei einem Bauteil kann der gesetzlich vorgeschriebene Schutz des Gerätenutzers vor seiner eventuell eigenen Nachlässigkeit nicht mehr gewährleistet werden: Der betroffene Blockierhebel soll gemäß Europanorm 14604:2005/AC:2008 verhindern, dass der Melder ohne Batterie - also funktionslos - an der Montageplatte fixiert werden kann. Laut Unternehmensleitung wurde der Handel über den Sachverhalt informiert und die potentiell fehlerhaften Produkte aus den Regalen und Lagern entfernt. Endkunden können ihre Geräte an den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgeben und erhalten gegen Nachweis des Kassenbelegs ihr Geld zurück.
Wenn der Rauchwarnmelder lautstark einen notwendigen Batteriewechsel signalisiert, neigen viele Nutzer dazu, den leeren Energiespeicher herauszunehmen und das Gerät so lange funktionsuntüchtig an die Decke zu hängen, bis adäquater Ersatz besorgt ist. Die Erfahrungen haben gelehrt, dass es leider häufig dabei bleibt und der Batterienachschub vergessen wird. Um die möglicherweise lebensgefährlichen Gefahren durch solch nachlässiges Verbraucherverhalten zu verhindern, hat der Gesetzgeber diesem Thema ein eigenes Kapitel innerhalb der für den europaweiten Vertrieb von Rauchwarnmeldern erforderlichen Norm EN 14604:2005/AC:2008 gewidmet: Demnach muss jeder Rauchwarnmelder über einen Mechanismus verfügen, der die Befestigung des Gerätes auf der jeweiligen Montageplatte nur dann zulässt, wenn eine Batterie eingelegt ist.
Bei den CERTA Rauchwarnmeldern FMR 4030 und FMR 3057 wird ein Blockierhebel durch das Einlegen der Batterie so abgesenkt, dass die Fixierstifte der Montageplatte im Meldergehäuse einrasten können. Beim Herausnehmen der Batterie sollte dieser Hebel wieder in seine Ausgangsposition zurückkehren (...)
Die vollständige Meldung und druckfähiges Bildmaterial finden Sie hier: http://tinyurl.com/pcdkgme
OTS: Gutkes GmbH newsroom: http://www.presseportal.de/pm/112044 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_112044.rss2
Pressekontakt: www.textkonzept.com, koeln@textkonzept.com, Tel: 0221/16930438
Wenn der Rauchwarnmelder lautstark einen notwendigen Batteriewechsel signalisiert, neigen viele Nutzer dazu, den leeren Energiespeicher herauszunehmen und das Gerät so lange funktionsuntüchtig an die Decke zu hängen, bis adäquater Ersatz besorgt ist. Die Erfahrungen haben gelehrt, dass es leider häufig dabei bleibt und der Batterienachschub vergessen wird. Um die möglicherweise lebensgefährlichen Gefahren durch solch nachlässiges Verbraucherverhalten zu verhindern, hat der Gesetzgeber diesem Thema ein eigenes Kapitel innerhalb der für den europaweiten Vertrieb von Rauchwarnmeldern erforderlichen Norm EN 14604:2005/AC:2008 gewidmet: Demnach muss jeder Rauchwarnmelder über einen Mechanismus verfügen, der die Befestigung des Gerätes auf der jeweiligen Montageplatte nur dann zulässt, wenn eine Batterie eingelegt ist.
Bei den CERTA Rauchwarnmeldern FMR 4030 und FMR 3057 wird ein Blockierhebel durch das Einlegen der Batterie so abgesenkt, dass die Fixierstifte der Montageplatte im Meldergehäuse einrasten können. Beim Herausnehmen der Batterie sollte dieser Hebel wieder in seine Ausgangsposition zurückkehren (...)
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