Weimar (ots) - Man kann nur mit dem Kopfe schütteln, dass es erst der Edathy-Affäre bedurfte, um einige Dinge unter empfindliche Strafen zu stellen, die eigentlich auch zuvor schon selbstverständlich hätten streng geahndet werden müssen. Der widerwärtige Verkauf und Handel mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen gehören beispielsweise dazu. Das hat keinesfalls etwas mit Prüderie zu tun: Die Heranwachsenden als schwächste Glieder unserer Gesellschaft sind zu schützen, ebenso sind einschlägige Straftäter oder gar Peiniger zu verfolgen. Das dürfte Konsens sein.
Andererseits muss man wissen, dass es einen hundertprozentigen Schutz niemals geben wird. Auch ein verschärftes Gesetz wird immer nur einen Rahmen geben. Das wissen hoffentlich auch dessen Kritiker. Es ist allerdings auch zu begrüßen, dass Bundesjustizminister Maas einige Passagen entschärft hat, die manches harmlose Familienfoto zur Straftat hätten werden lassen. Kurz vor Toresschluss hat der SPD-Politiker noch die Kurve gekriegt und seinen Kritikern damit viel Wind aus den Segeln genommen. Das Strafrecht hier im Wesentlichen auf kommerzielle Zwecke einzugrenzen, war sicherlich der Schritt in die richtige Richtung.
Die Regelung, dass keine Bildaufnahmen verbreitet werden dürfen, die dem Ansehen der betroffenen Person erheblich schaden können, dürfte dagegen in mancher Anwaltskanzlei mit Freude vernommen worden sein. Hier winkt möglicherweise ein einträgliches Geschäft, denn am Ende ist doch alles eine Definitionsfrage.
Grenzbereiche wird es allerdings immer geben, ebenso wie verschiedene Rechtsauffassungen. Es mag sein, dass das Gesetz unter dem Druck der Edathy-Affäre zu schnell zustande gekommen ist. Aber der Praxistest vor den Gerichten wird erweisen, wie dessen Qualität in Wahrheit zu beurteilen ist. Eine Nachbesserung sollte dann natürlich auch jederzeit möglich sein.
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Pressekontakt: Thüringische Landeszeitung Chef vom Dienst Norbert Block Telefon: 03643 206 420 Fax: 03643 206 422 cvd@tlz.de
Andererseits muss man wissen, dass es einen hundertprozentigen Schutz niemals geben wird. Auch ein verschärftes Gesetz wird immer nur einen Rahmen geben. Das wissen hoffentlich auch dessen Kritiker. Es ist allerdings auch zu begrüßen, dass Bundesjustizminister Maas einige Passagen entschärft hat, die manches harmlose Familienfoto zur Straftat hätten werden lassen. Kurz vor Toresschluss hat der SPD-Politiker noch die Kurve gekriegt und seinen Kritikern damit viel Wind aus den Segeln genommen. Das Strafrecht hier im Wesentlichen auf kommerzielle Zwecke einzugrenzen, war sicherlich der Schritt in die richtige Richtung.
Die Regelung, dass keine Bildaufnahmen verbreitet werden dürfen, die dem Ansehen der betroffenen Person erheblich schaden können, dürfte dagegen in mancher Anwaltskanzlei mit Freude vernommen worden sein. Hier winkt möglicherweise ein einträgliches Geschäft, denn am Ende ist doch alles eine Definitionsfrage.
Grenzbereiche wird es allerdings immer geben, ebenso wie verschiedene Rechtsauffassungen. Es mag sein, dass das Gesetz unter dem Druck der Edathy-Affäre zu schnell zustande gekommen ist. Aber der Praxistest vor den Gerichten wird erweisen, wie dessen Qualität in Wahrheit zu beurteilen ist. Eine Nachbesserung sollte dann natürlich auch jederzeit möglich sein.
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