Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz will in zwei Wochen über die Frage entscheiden, ob Losgutscheine der "Aktion Mensch" über Supermärkte und Drogerien verkauft werden dürfen. Das kündigte der Vorsitzende Richter, Ulrich Mildner, am Freitag in der Berufungsverhandlung in Koblenz an. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Mainz grundsätzlich grünes Licht dafür gegeben, eine Klage der ZDF-Fernsehlotterie war damit teilweise erfolgreich.
Rheinland-Pfalz legte nach einem entsprechenden Beschluss des Glücksspielkollegiums der Länder Revision ein, da der Losverkauf eine genehmigungspflichtige Glücksspielvermittlung sei. Rheinland-Pfalz hat in Deutschland die Aufsicht über bundesweite Soziallotterien./yst/DP/stb
AXC0125 2014-11-21/14:13