Karlsruhe (ots) - Einen ideellen Anspruch auf die Kunstobjekte besitzt das Berner Museum nicht - außer dem, dass Cornelius Gurlitt sein Testament zugunsten des renommierten Hauses abgefasst und damit möglicherweise einen Akt später Rache vollzogen hat. Immerhin ist man in Deutschland mit dem Münchener Privatier, der von seinem Vater Hildebrand, dem Kunsthändler Hitlers, eine reiche Sammlung geerbt hatte, nicht eben vorbildlich umgegangen. Allein der Umstand, wie der Fall an die Öffentlichkeit gelangte, wirft kein gutes Licht auf das bayerische Justizministerium.
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