Das Taxigewerbe hat im Wettbewerb mit
privaten Fahrdienstanbietern einen Erfolg vor Gericht erzielt. Der
Autovermieter Sixt
Werbung von MyDriver dürfe auf Google zwar weiterhin mit dem Suchbegriff "Taxi" gefunden werden, es müsse aber darauf hingewiesen werden, dass die Anzeige nicht von einem Taxiunternehmen stamme, erläuterte die Rechtsanwältin der Klägerpartei, Sandra Charalambis.
Ein Sixt-Sprecher sagte, das Unternehmen plane keine Berufung gegen die Entscheidung. MyDriver wolle auch nicht als Anbieter von Taxi-Diensten, sondern als Alternative dazu wahrgenommen werden.
Die Gerichtsentscheidung, die am Freitag bekanntwurde, erging bereits am 4. November./lcw/so/DP/men
ISIN US38259P7069 DE0007231326
AXC0236 2014-11-28/19:53