Halle (ots) - An der aktuellen EuGH-Entscheidung ist für Deutschland vor allem ein Punkt von praktischer Bedeutung: Es darf nicht mehr als Indiz für mangelnde Glaubwürdigkeit gelten, wenn ein homosexueller Asylbewerber sich gegenüber den Behörden nicht sofort outet. Diese Nachsicht ist gut. Denn wer sich jahrelang versteckt hat, kann sich oft nicht sofort öffnen. Die Missbrauchsgefahr, die durch das Urteil entsteht, ist begrenzt. In Afrika und Asien ist Homosexualität so verpönt, dass kaum jemand leichthin behauptet, homosexuell zu sein, der es gar nicht ist.
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