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DGAP-HV: ThyssenKrupp AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.01.2015 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

ThyssenKrupp AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
03.12.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   ThyssenKrupp AG 
 
   Duisburg und Essen 
 
   - ISIN DE0007500001 - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur 16. ordentlichen Hauptversammlung der 
   ThyssenKrupp AG mit dem Sitz in Duisburg und Essen. Die 
   Hauptversammlung findet am Freitag, dem 30. Januar 2015, 10:00 Uhr, im 
   RuhrCongress, Stadionring 20, 44791 Bochum, statt. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           ThyssenKrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September 
           2014, des zusammengefassten Lageberichts der ThyssenKrupp AG 
           und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013/2014, des Berichts 
           des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 
           HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 
           173 AktG am 19. November 2014 gebilligt und den 
           Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine 
           Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss, 
           Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht, Bericht 
           des Aufsichtsrats und Bericht des Vorstands mit den 
           Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der 
           Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer 
           Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013/2014 sollen 0,11 
           EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. 
           Die Dividende soll am 02. Februar 2015 ausgezahlt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn 
           des Geschäftsjahres 2013/2014 in Höhe von 1.534.649.376,35 EUR 
           wie folgt zu verwenden: 
 
 
   -    Ausschüttung einer Dividende von 0,11 EUR je       62.253.174,17 
        dividendenberechtigter Stückaktie:                           EUR 
 
   -    Gewinnvortrag:                                  1.472.396.202,18 
                                                                     EUR 
 
 
           Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine 
           eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
           Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b 
           AktG nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der 
           Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,11 EUR 
           je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend 
           angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung 
           für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum 
           Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
           von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu 
           wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Billigung des 
           weiterentwickelten Systems zur Vergütung der Mitglieder des 
           Vorstands 
 
 
           Die Festsetzung der Vergütung der Vorstandsmitglieder für das 
           abgelaufene Geschäftsjahr 2013/2014 beruht auf dem von der 
           Hauptversammlung vom 21. Januar 2011 gebilligten 
           Vergütungssystem. Nachdem sich der Personalausschuss mit der 
           Weiterentwicklung des Vergütungssystems für die 
           Vorstandsmitglieder befasst hat und der Aufsichtsrat auf 
           Empfehlung des Personalausschusses Anpassungen des 
           Vergütungssystems beschlossen hat, soll die Hauptversammlung 
           auch über die Billigung dieses weiterentwickelten 
           Vergütungssystems beschließen. Die Anpassungen betreffen im 
           Wesentlichen die Zusammensetzung der Vergütung hinsichtlich 
           der erfolgsabhängigen Komponenten. Das weiterentwickelte 
           Vergütungssystem ist im Anschluss an die Beschreibung der 
           Vergütung der Vorstandsmitglieder für das abgelaufene 
           Geschäftsjahr 2013/2014 ausführlich im Vergütungsbericht 
           dargestellt. Dieses seit dem 01. Oktober 2014 geltende 
           weiterentwickelte System für die Vorstandsvergütung ist 
           Gegenstand der Beschlussfassung. Der Vergütungsbericht als 
           Teil des Corporate-Governance-Berichts ist im Geschäftsbericht 
           2013/2014 veröffentlicht und auf der Internetseite der 
           ThyssenKrupp AG unter 
           www.thyssenkrupp.com/de/investor/verguetungsbericht.html 
           zugänglich. Er wird in der Hauptversammlung erläutert werden 
           und dort ebenfalls zugänglich sein. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das seit dem 01. 
           Oktober 2014 geltende weiterentwickelte System für die 
           Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 9 Absatz 1 
           der Satzung, § 96 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 
           des Mitbestimmungsgesetzes vom 04. Mai 1976 (MitbestG) aus 
           zwanzig Mitgliedern, von denen zehn von den Aktionären und 
           zehn von den Arbeitnehmern bestellt werden. Mit Beendigung der 
           Hauptversammlung am 30. Januar 2015 endet die Amtszeit der 
           sieben durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des 
           Aufsichtsrats. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Amtszeit des 
           von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung 
           entsandten Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Ralf Nentwig. Die 
           Entsendung von Herrn Dr. Lothar Steinebach bis zum Ablauf der 
           Hauptversammlung 2018 dauert dagegen unverändert an. Das 
           entsandte Aufsichtsratsmitglied Herr Carsten Spohr hat sein 
           Amt mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 30. Januar 
           2015 niedergelegt. Die Alfried Krupp von Bohlen und 
           Halbach-Stiftung hat mitgeteilt, dass sie Herrn Dr. Nentwig 
           mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 30. Januar 
           2015 bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2020 erneut in den 
           Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG entsendet. Die Entsendung von 
           zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG 
           entspricht dem in § 9 Absatz 2 der Satzung verankerten Recht 
           der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, 
           entsprechend ihrer Beteiligung von über 20 % am Grundkapital 
           der ThyssenKrupp AG zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat 
           entsenden zu können. 
 
 
           Daher sind insgesamt acht Aufsichtsratsmitglieder von der 
           Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist bei der 
           Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge 
           gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in 
           Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex 
           im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Die 
           Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind zuletzt im November 
           2013 von der Belegschaft gewählt worden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als 
           Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
       1.    Frau Dr. Ingrid Hengster, Frankfurt 
             Mitglied des Vorstands bei der KfW Bankengruppe 
 
 
       2.    Herrn Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Hans-Peter 
             Keitel, Essen 
             Vizepräsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie 
             e.V. 
 
 
       3.    Herrn Prof. Dr. Ulrich Lehner, Düsseldorf 
             Mitglied des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. 
             KGaA 
 
 
       4.    Herrn René Obermann, Bonn 
             Partner der Warburg Pincus LLC (ab 01.01.2015) 
 
 
       5.    Herrn Prof. Dr. Bernhard Pellens, Bochum 
             Professor für Betriebswirtschaft und Internationale 
             Unternehmensrechnung an der Ruhr-Universität Bochum 
 
 
       6.    Frau Carola Gräfin v. Schmettow, Düsseldorf 
             Mitglied des Vorstands der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG 
 
 
       7.    Herrn Carsten Spohr, München 
             Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Lufthansa AG 
 
 

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December 03, 2014 09:07 ET (14:07 GMT)

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