ThyssenKrupp AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
03.12.2014 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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ThyssenKrupp AG
Duisburg und Essen
- ISIN DE0007500001 -
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur 16. ordentlichen Hauptversammlung der
ThyssenKrupp AG mit dem Sitz in Duisburg und Essen. Die
Hauptversammlung findet am Freitag, dem 30. Januar 2015, 10:00 Uhr, im
RuhrCongress, Stadionring 20, 44791 Bochum, statt.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
ThyssenKrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September
2014, des zusammengefassten Lageberichts der ThyssenKrupp AG
und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013/2014, des Berichts
des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4
HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172,
173 AktG am 19. November 2014 gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine
Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss,
Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht, Bericht
des Aufsichtsrats und Bericht des Vorstands mit den
Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der
Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer
Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013/2014 sollen 0,11
EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden.
Die Dividende soll am 02. Februar 2015 ausgezahlt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2013/2014 in Höhe von 1.534.649.376,35 EUR
wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von 0,11 EUR je 62.253.174,17
dividendenberechtigter Stückaktie: EUR
- Gewinnvortrag: 1.472.396.202,18
EUR
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine
eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b
AktG nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,11 EUR
je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung
für diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum
Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu
wählen.
6. Beschlussfassung über die Billigung des
weiterentwickelten Systems zur Vergütung der Mitglieder des
Vorstands
Die Festsetzung der Vergütung der Vorstandsmitglieder für das
abgelaufene Geschäftsjahr 2013/2014 beruht auf dem von der
Hauptversammlung vom 21. Januar 2011 gebilligten
Vergütungssystem. Nachdem sich der Personalausschuss mit der
Weiterentwicklung des Vergütungssystems für die
Vorstandsmitglieder befasst hat und der Aufsichtsrat auf
Empfehlung des Personalausschusses Anpassungen des
Vergütungssystems beschlossen hat, soll die Hauptversammlung
auch über die Billigung dieses weiterentwickelten
Vergütungssystems beschließen. Die Anpassungen betreffen im
Wesentlichen die Zusammensetzung der Vergütung hinsichtlich
der erfolgsabhängigen Komponenten. Das weiterentwickelte
Vergütungssystem ist im Anschluss an die Beschreibung der
Vergütung der Vorstandsmitglieder für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2013/2014 ausführlich im Vergütungsbericht
dargestellt. Dieses seit dem 01. Oktober 2014 geltende
weiterentwickelte System für die Vorstandsvergütung ist
Gegenstand der Beschlussfassung. Der Vergütungsbericht als
Teil des Corporate-Governance-Berichts ist im Geschäftsbericht
2013/2014 veröffentlicht und auf der Internetseite der
ThyssenKrupp AG unter
www.thyssenkrupp.com/de/investor/verguetungsbericht.html
zugänglich. Er wird in der Hauptversammlung erläutert werden
und dort ebenfalls zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das seit dem 01.
Oktober 2014 geltende weiterentwickelte System für die
Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.
7. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 9 Absatz 1
der Satzung, § 96 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3
des Mitbestimmungsgesetzes vom 04. Mai 1976 (MitbestG) aus
zwanzig Mitgliedern, von denen zehn von den Aktionären und
zehn von den Arbeitnehmern bestellt werden. Mit Beendigung der
Hauptversammlung am 30. Januar 2015 endet die Amtszeit der
sieben durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des
Aufsichtsrats. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Amtszeit des
von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
entsandten Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Ralf Nentwig. Die
Entsendung von Herrn Dr. Lothar Steinebach bis zum Ablauf der
Hauptversammlung 2018 dauert dagegen unverändert an. Das
entsandte Aufsichtsratsmitglied Herr Carsten Spohr hat sein
Amt mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 30. Januar
2015 niedergelegt. Die Alfried Krupp von Bohlen und
Halbach-Stiftung hat mitgeteilt, dass sie Herrn Dr. Nentwig
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 30. Januar
2015 bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2020 erneut in den
Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG entsendet. Die Entsendung von
zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG
entspricht dem in § 9 Absatz 2 der Satzung verankerten Recht
der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung,
entsprechend ihrer Beteiligung von über 20 % am Grundkapital
der ThyssenKrupp AG zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat
entsenden zu können.
Daher sind insgesamt acht Aufsichtsratsmitglieder von der
Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist bei der
Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge
gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in
Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex
im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Die
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind zuletzt im November
2013 von der Belegschaft gewählt worden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als
Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:
1. Frau Dr. Ingrid Hengster, Frankfurt
Mitglied des Vorstands bei der KfW Bankengruppe
2. Herrn Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Hans-Peter
Keitel, Essen
Vizepräsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie
e.V.
3. Herrn Prof. Dr. Ulrich Lehner, Düsseldorf
Mitglied des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co.
KGaA
4. Herrn René Obermann, Bonn
Partner der Warburg Pincus LLC (ab 01.01.2015)
5. Herrn Prof. Dr. Bernhard Pellens, Bochum
Professor für Betriebswirtschaft und Internationale
Unternehmensrechnung an der Ruhr-Universität Bochum
6. Frau Carola Gräfin v. Schmettow, Düsseldorf
Mitglied des Vorstands der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
7. Herrn Carsten Spohr, München
Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Lufthansa AG
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