
ThyssenKrupp AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 03.12.2014 15:07 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- ThyssenKrupp AG Duisburg und Essen - ISIN DE0007500001 - Einladung zur Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur 16. ordentlichen Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG mit dem Sitz in Duisburg und Essen. Die Hauptversammlung findet am Freitag, dem 30. Januar 2015, 10:00 Uhr, im RuhrCongress, Stadionring 20, 44791 Bochum, statt. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ThyssenKrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September 2014, des zusammengefassten Lageberichts der ThyssenKrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013/2014, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG am 19. November 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013/2014 sollen 0,11 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. Die Dividende soll am 02. Februar 2015 ausgezahlt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013/2014 in Höhe von 1.534.649.376,35 EUR wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung einer Dividende von 0,11 EUR je 62.253.174,17 dividendenberechtigter Stückaktie: EUR - Gewinnvortrag: 1.472.396.202,18 EUR Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,11 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu wählen. 6. Beschlussfassung über die Billigung des weiterentwickelten Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands Die Festsetzung der Vergütung der Vorstandsmitglieder für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013/2014 beruht auf dem von der Hauptversammlung vom 21. Januar 2011 gebilligten Vergütungssystem. Nachdem sich der Personalausschuss mit der Weiterentwicklung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder befasst hat und der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Personalausschusses Anpassungen des Vergütungssystems beschlossen hat, soll die Hauptversammlung auch über die Billigung dieses weiterentwickelten Vergütungssystems beschließen. Die Anpassungen betreffen im Wesentlichen die Zusammensetzung der Vergütung hinsichtlich der erfolgsabhängigen Komponenten. Das weiterentwickelte Vergütungssystem ist im Anschluss an die Beschreibung der Vergütung der Vorstandsmitglieder für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013/2014 ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt. Dieses seit dem 01. Oktober 2014 geltende weiterentwickelte System für die Vorstandsvergütung ist Gegenstand der Beschlussfassung. Der Vergütungsbericht als Teil des Corporate-Governance-Berichts ist im Geschäftsbericht 2013/2014 veröffentlicht und auf der Internetseite der ThyssenKrupp AG unter www.thyssenkrupp.com/de/investor/verguetungsbericht.html zugänglich. Er wird in der Hauptversammlung erläutert werden und dort ebenfalls zugänglich sein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das seit dem 01. Oktober 2014 geltende weiterentwickelte System für die Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 7. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 9 Absatz 1 der Satzung, § 96 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes vom 04. Mai 1976 (MitbestG) aus zwanzig Mitgliedern, von denen zehn von den Aktionären und zehn von den Arbeitnehmern bestellt werden. Mit Beendigung der Hauptversammlung am 30. Januar 2015 endet die Amtszeit der sieben durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Amtszeit des von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung entsandten Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Ralf Nentwig. Die Entsendung von Herrn Dr. Lothar Steinebach bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2018 dauert dagegen unverändert an. Das entsandte Aufsichtsratsmitglied Herr Carsten Spohr hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 30. Januar 2015 niedergelegt. Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat mitgeteilt, dass sie Herrn Dr. Nentwig mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 30. Januar 2015 bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2020 erneut in den Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG entsendet. Die Entsendung von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG entspricht dem in § 9 Absatz 2 der Satzung verankerten Recht der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, entsprechend ihrer Beteiligung von über 20 % am Grundkapital der ThyssenKrupp AG zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden zu können. Daher sind insgesamt acht Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind zuletzt im November 2013 von der Belegschaft gewählt worden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen: 1. Frau Dr. Ingrid Hengster, Frankfurt Mitglied des Vorstands bei der KfW Bankengruppe 2. Herrn Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Hans-Peter Keitel, Essen Vizepräsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. 3. Herrn Prof. Dr. Ulrich Lehner, Düsseldorf Mitglied des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA 4. Herrn René Obermann, Bonn Partner der Warburg Pincus LLC (ab 01.01.2015) 5. Herrn Prof. Dr. Bernhard Pellens, Bochum Professor für Betriebswirtschaft und Internationale Unternehmensrechnung an der Ruhr-Universität Bochum 6. Frau Carola Gräfin v. Schmettow, Düsseldorf Mitglied des Vorstands der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG 7. Herrn Carsten Spohr, München Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Lufthansa AG
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December 03, 2014 09:07 ET (14:07 GMT)
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