Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Paderborn (pta021/05.12.2014/15:45) - Die Aktionäre der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft - Paderborn, Wertpapier-Kenn-Nummer: A0CAYB, ISIN:
DE000A0CAYB2 - werden hiermit zu der am
Montag, 19. Januar 2015, um 11.00 Uhr
im Hansesaal,
Schützenhof Paderborn,
Schützenplatz 1,
33102 Paderborn
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.09.2014, des
Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts (einschließlich des
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB
für das Geschäftsjahr 2013/2014) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013/2014
Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 gemäß § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht. § 175 AktG
sieht vor, dass die Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss, den
Lagebericht sowie bei einem Mutterunternehmen auch den vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht entgegennimmt. Der
Jahresabschluss der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss,
jeweils für das Geschäftsjahr 2013/2014, wurden vom Aufsichtsrat gebilligt; der
Jahresabschluss der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr
2013/2014 ist damit festgestellt. Da auch kein Sonderfall nach § 173 AktG
vorliegt, wonach durch entsprechende Beschlussfassung von Vorstand und
Aufsichtsrat die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung
überlassen worden ist, braucht die Hauptversammlung im Hinblick auf die
vorgenannten Unterlagen nicht zu beschließen.
Auch hinsichtlich des Berichts des Aufsichtsrats ist eine Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung gesetzlich nicht vorgesehen. Der nach § 171 Abs. 2 AktG
schriftlich zu erstattende Bericht des Aufsichtsrats soll die Aktionäre und die
Öffentlichkeit über das Ergebnis seiner Prüfung der Abschlussunterlagen
unterrichten und ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht des Aufsichtsrats
über seine eigene Tätigkeit.
Die genannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die
Gewinnverwendung können in den Geschäftsräumen der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft, Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn, eingesehen und im
Internet unter www.wincor-nixdorf.com unter der Rubrik "Investor Relations",
"Hauptversammlung" eingesehen und heruntergeladen werden. Auf Verlangen erhält
jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013/2014 in Höhe von Eur
268.798.936,12 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung von Eur
1,75 Dividende je
dividendenberechtigter
Stückaktie
bei 29.816.211 Eur
dividendenberechtigten 52.178.369,25
Stückaktien
Gewinnvortrag Eur
216.620.566,87
Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung ein angepasster
Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von Eur
1,75 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
Die Dividende wird voraussichtlich am 20. Januar 2015 ausgezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014/2015
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft für das
Geschäftsjahr 2014/2015 zu bestellen.
II. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft von Eur 33.084.988,00 ist im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 33.084.988 Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 33.084.988 beträgt. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung am 5. Dezember 2014
3.268.777 eigene Stückaktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
III. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr
MEZ) des 12. Januar 2015 bei der Gesellschaft unter der Adresse
Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft
c/o DZ Bank AG
vertreten durch dwpbank
- WASHV -
Landsberger Str. 187
80687 München
Fax: +49 (0) 69/5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
angemeldet haben.
Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§
126b BGB) durch das depotführende Institut erstellten besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen. Der Nachweis
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (sog.
Nachweisstichtag) beziehen, also auf den 29. Dezember 2014, 0.00 Uhr MEZ, und
der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse spätestens bis zum Ablauf (24.00
Uhr MEZ) des 12. Januar 2015 zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag keine Bedeutung
für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des
bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat jedoch keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
IV. Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können
ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein
Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Insoweit bieten wir
unseren Aktionären als Service auch an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung sind eine
fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine diesen
nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der
Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§
126b BGB).
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur
Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft
hierfür bereithält, oder das elektronische Vollmachts- und Weisungssystem unter
www.wincor-nixdorf.com (dort unter der Rubrik "Investor Relations",
"Hauptversammlung") zu nutzen. Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein
Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung,
einschließlich der für die Nutzung des elektronischen Vollmachts- und
Weisungssystems erforderlichen Daten und einer Nutzungsanleitung, übersandt. Das
Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt
und ist außerdem im Internet unter www.wincor-nixdorf.com unter der Rubrik
"Investor Relations", "Hauptversammlung" abrufbar.
Die Vollmacht und ihr Widerruf können in Textform (§ 126b BGB) entweder
gegenüber der Gesellschaft
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Bei Erklärung gegenüber der
Gesellschaft sind Vollmacht bzw. Widerruf an folgende Adresse zu übermitteln
Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft
postalisch: Investor Relations
33094 Paderborn
oder
per Fax: +49 (0) 5251/693
5056
oder
elektronisch über das Vollmachts- und Weisungssystem unter
www.wincor-nixdorf.com (dort unter der Rubrik "Investor Relations",
"Hauptversammlung").
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b
BGB). Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse gesendet (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresDecember 05, 2014 09:45 ET (14:45 GMT)
Paderborn (pta021/05.12.2014/15:45) - Die Aktionäre der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft - Paderborn, Wertpapier-Kenn-Nummer: A0CAYB, ISIN:
DE000A0CAYB2 - werden hiermit zu der am
Montag, 19. Januar 2015, um 11.00 Uhr
im Hansesaal,
Schützenhof Paderborn,
Schützenplatz 1,
33102 Paderborn
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.09.2014, des
Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts (einschließlich des
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB
für das Geschäftsjahr 2013/2014) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013/2014
Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 gemäß § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht. § 175 AktG
sieht vor, dass die Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss, den
Lagebericht sowie bei einem Mutterunternehmen auch den vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht entgegennimmt. Der
Jahresabschluss der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss,
jeweils für das Geschäftsjahr 2013/2014, wurden vom Aufsichtsrat gebilligt; der
Jahresabschluss der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr
2013/2014 ist damit festgestellt. Da auch kein Sonderfall nach § 173 AktG
vorliegt, wonach durch entsprechende Beschlussfassung von Vorstand und
Aufsichtsrat die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung
überlassen worden ist, braucht die Hauptversammlung im Hinblick auf die
vorgenannten Unterlagen nicht zu beschließen.
Auch hinsichtlich des Berichts des Aufsichtsrats ist eine Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung gesetzlich nicht vorgesehen. Der nach § 171 Abs. 2 AktG
schriftlich zu erstattende Bericht des Aufsichtsrats soll die Aktionäre und die
Öffentlichkeit über das Ergebnis seiner Prüfung der Abschlussunterlagen
unterrichten und ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht des Aufsichtsrats
über seine eigene Tätigkeit.
Die genannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die
Gewinnverwendung können in den Geschäftsräumen der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft, Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn, eingesehen und im
Internet unter www.wincor-nixdorf.com unter der Rubrik "Investor Relations",
"Hauptversammlung" eingesehen und heruntergeladen werden. Auf Verlangen erhält
jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013/2014 in Höhe von Eur
268.798.936,12 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung von Eur
1,75 Dividende je
dividendenberechtigter
Stückaktie
bei 29.816.211 Eur
dividendenberechtigten 52.178.369,25
Stückaktien
Gewinnvortrag Eur
216.620.566,87
Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung ein angepasster
Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von Eur
1,75 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
Die Dividende wird voraussichtlich am 20. Januar 2015 ausgezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014/2015
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft für das
Geschäftsjahr 2014/2015 zu bestellen.
II. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft von Eur 33.084.988,00 ist im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 33.084.988 Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 33.084.988 beträgt. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung am 5. Dezember 2014
3.268.777 eigene Stückaktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
III. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr
MEZ) des 12. Januar 2015 bei der Gesellschaft unter der Adresse
Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft
c/o DZ Bank AG
vertreten durch dwpbank
- WASHV -
Landsberger Str. 187
80687 München
Fax: +49 (0) 69/5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
angemeldet haben.
Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§
126b BGB) durch das depotführende Institut erstellten besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen. Der Nachweis
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (sog.
Nachweisstichtag) beziehen, also auf den 29. Dezember 2014, 0.00 Uhr MEZ, und
der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse spätestens bis zum Ablauf (24.00
Uhr MEZ) des 12. Januar 2015 zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag keine Bedeutung
für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des
bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat jedoch keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
IV. Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können
ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein
Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Insoweit bieten wir
unseren Aktionären als Service auch an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung sind eine
fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine diesen
nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der
Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§
126b BGB).
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur
Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft
hierfür bereithält, oder das elektronische Vollmachts- und Weisungssystem unter
www.wincor-nixdorf.com (dort unter der Rubrik "Investor Relations",
"Hauptversammlung") zu nutzen. Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein
Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung,
einschließlich der für die Nutzung des elektronischen Vollmachts- und
Weisungssystems erforderlichen Daten und einer Nutzungsanleitung, übersandt. Das
Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt
und ist außerdem im Internet unter www.wincor-nixdorf.com unter der Rubrik
"Investor Relations", "Hauptversammlung" abrufbar.
Die Vollmacht und ihr Widerruf können in Textform (§ 126b BGB) entweder
gegenüber der Gesellschaft
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Bei Erklärung gegenüber der
Gesellschaft sind Vollmacht bzw. Widerruf an folgende Adresse zu übermitteln
Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft
postalisch: Investor Relations
33094 Paderborn
oder
per Fax: +49 (0) 5251/693
5056
oder
elektronisch über das Vollmachts- und Weisungssystem unter
www.wincor-nixdorf.com (dort unter der Rubrik "Investor Relations",
"Hauptversammlung").
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b
BGB). Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse gesendet (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresDecember 05, 2014 09:45 ET (14:45 GMT)