Bielefeld (ots) - Für die Nutzung jeder App müssen zuvor die allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt werden. Das Kleingedruckte ist dabei eine unübersichtliche, aber schnell zu überwindende Hürde, denn mit einem Klick ist der Schritt erledigt. Doch in den Geschäftsbedingungen liegt einiges verborgen. Unter anderem Informationen darüber, auf welche Daten die App zugreift und welche sie davon speichert. So geht auch der Fahrdienstvermittler Uber vor. Deshalb ist es keine Überraschung, dass Uber Nutzerdaten speichert. Ebenso wenig überraschend ist, dass Uber Nutzerdaten analysiert. Denn nur aus diesem Grund speichern Unternehmen Nutzerdaten. Sie wollen sie für sich nutzen. Auch hinter der Veröffentlichung von Stadtkarten vermeintlich beliebter Gegenden für One-Night-Stands, die Uber aus Nutzerdaten erstellt hat, steckt unternehmerisches Kalkül: Uber wieder ins Gespräch bringen. Es gibt zwei Möglichkeiten, solche absurden Beispiele für Datenmissbrauch zu verhindern. Verbraucher können die Geschäftsbedingungen solcher Apps ablehnen und auf den Komfort verzichten. Oder die Politik gestaltet den Datenschutz benutzer- und nicht länger unternehmerfreundlich.
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