DJ DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.03.2015 in 77839 Lichtenau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.01.2015 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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LS telcom Aktiengesellschaft
Lichtenau
Wertpapier-Kennnummer 575 440
ISIN: DE0005754402
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 5. März 2015 um 10 Uhr in
den Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839
Lichtenau, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2014, des
Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013/2014 und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 30.09.2014 abgelaufene
Geschäftsjahr
In den Geschäftsräumen der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet
31-33, 77839 Lichtenau, liegen der festgestellte
Jahresabschluss und der gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils
zum 30.09.2014), der Lagebericht und der Konzern-Lagebericht
sowie der Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das
Geschäftsjahr 2013/2014) und ferner der Vorschlag des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahrs 2013/2014 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die vorgenannten
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt und
sind zusammen mit der Tagesordnung auf unserer deutschen
Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten
'Informationen für Anleger' - 'Zahlen, Berichte,
Informationen' - 'Hauptversammlung' veröffentlicht.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahrs 2013/2014 von EUR 4.878.518,36 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung von EUR 0,10 Dividende je EUR 531.100,00
dividendenberechtigter Aktie
Gewinnvortrag EUR 4.347.418,36
Bilanzgewinn EUR 4.878.518,36
Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 6. März
2015.
Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen
Einlagekonto i. S. des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital
geleistete Einlagen) gezahlt wird, erfolgt die Auszahlung ohne
Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf die
Kapitalertragsteuer.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013/2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands die Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats die Entlastung zu erteilen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95; 96 Abs. 1; 101 Abs. 1
AktG i. V. mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern
zusammen. Das Amt der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats
endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge wurden auf der Grundlage der
Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und
unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung benannten Ziele abgegeben.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wahl der
folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder vor:
1) Herr Dr. Winfried Holtermüller, Rechtsanwalt und
Partner der Kanzlei Schelling & Partner, Stuttgart
2) Herr Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Dr.-Ing. E.h. Werner
Wiesbeck, Universitätsprofessor, ERC, Karlsruhe Institute of
Technology, Keltern
3) Herr Karl Hensinger, Diplom-Finanzwirt (FH),
Laupheim.
Die vorgeschlagenen Kandidaten nehmen keine weiteren Ämter in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
wahr.
Herr Dr. Winfried Holtermüller ist der Schwager des
Vorstandsvorsitzenden und wesentlichen Aktionärs der LS telcom
AG, Herrn Dr.-Ing. Manfred Lebherz. Im Übrigen steht keiner
der vorgeschlagenen Kandidaten in einer persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur LS telcom AG, deren
Konzernunternehmen, Organen oder einem wesentlich an der LS
telcom AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziff.
5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.
Alle drei Kandidaten verfügen über Sachverstand auf den
Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die Wahl erfolgt für die Zeit ab Beendigung dieser
Hauptversammlung bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach
Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in
Übereinstimmung mit Ziff. 5.4.3 des Deutschen Corporate
Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Ferner gibt die Gesellschaft gemäß Ziff. 5.4.3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex bekannt, dass der
Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Winfried Holtermüller im
Fall seiner Wahl erneut für den Aufsichtsratsvorsitz
kandidieren wird. Ebenso wird der stellvertretende
Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Werner Wiesbeck im Fall
seiner Wahl erneut für das Amt des stellvertretenden
Aufsichtsratsvorsitzenden kandidieren. Die Wahlen zum
Vorsitzenden des Aufsichtsrats und zum stellvertretenden
Vorsitzenden des Aufsichtsrats werden unmittelbar im Anschluss
an diese Hauptversammlung stattfinden.
6. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2014/2015 zu wählen.
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die (1.) sich vor der
Hauptversammlung in Textform bei der Gesellschaft anmelden und (2.)
der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des
Stimmrechts in der Hauptversammlung dadurch nachgewiesen haben, dass
sie der Gesellschaft eine in Textform und in deutscher oder englischer
Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über
ihren Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) vorlegen. Dieser
Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten
Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 12. Februar 2015, 00:00
Uhr beziehen.
Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft
bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, also bis 26.
Februar 2015, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:
LS telcom AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: +49 621 71772-13
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und
den Umfang eines etwaigen Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen oder
sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
January 23, 2015 09:06 ET (14:06 GMT)
Hauptversammlung und auf den Umfang eines etwaigen Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.
Erteilung von Vollmachten, Stimmrechtsvertreter
Aktionäre können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht an der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung
sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis
seines Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die
Vollmachtserteilung den Vollmachtsvordruck auf der Rückseite des
Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung erhalten,
benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte
Vollmacht in Textform ausstellen.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den
Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine
Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8
AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten,
bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz
noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach dem Gesetz genügt es in
diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten
nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem
vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in §
135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen
bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht ab. Die Vollmacht
darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt
werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in §
135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem
Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die
Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe
ihrer Weisungen auch durch die Stimmrechtsvertreter unseres Hauses,
Frau Jana Nock und Katrin Bleich, vertreten lassen können.
In jedem Fall muss aber der Nachweis der Bevollmächtigung entweder am
Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden
oder der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 4. März 2015, 18:00 Uhr
unter der folgenden Adresse zugehen:
LS telcom AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: +49 621 71772-13
elektronisch: www.hv-vollmachten.de
Für die Nutzung der passwortgeschützten Vollmachts-Plattform
www.hv-vollmachten.de ist ein Onlinepasswort erforderlich, das auf der
Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären nach der Anmeldung
zur Hauptversammlung übersandt wird. Weitere Informationen zur Nutzung
der passwortgeschützten Vollmachts-Plattform finden sich unter der
vorgenannten Internetadresse.
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen (Angaben zu den
Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131
Abs. 1 AktG)
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (entspricht 266.750,00 Euro, dies entspricht 266.750
Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der LS telcom AG zu richten und muss der Gesellschaft
spätestens bis zum 2. Februar 2015, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten
Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Vorstand der LS telcom AG
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf unserer
deutschen Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten
'Informationen für Anleger' - 'Zahlen, Berichte, Informationen' -
'Hauptversammlung' bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und
sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind
ausschließlich an
LS telcom AG
Investor Relations
Frau Jana Nock
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Fax: +49 7227 9535-605
E-Mail: IR@LStelcom.com
zu richten.
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu
machender Begründungen nach ihrem Eingang auf unserer deutschen
Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten 'Informationen
für Anleger' - 'Zahlen, Berichte, Informationen' - 'Hauptversammlung'
veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 18. Februar 2015, 24:00 Uhr,
bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und
Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in
den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
Hinweis auf die nach § 124 a AktG zugänglich zu machenden
Informationen
Die Informationen nach § 124 a AktG finden sich auf unserer deutschen
Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten 'Informationen
für Anleger' - 'Zahlen, Berichte, Informationen' - 'Hauptversammlung'.
Zusätzliche Angaben nach dem WpHG
Nach § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir Folgendes mit:
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt
5.335.000 nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft
(Wertpapier-Kennnummer: 575 440, ISIN: DE0005754402) ausgegeben.
Jede nennwertlose Stückaktie gewährt eine Stimme (§ 14 Abs. 3 der
Satzung). Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf
5.335.000 Stimmrechte.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung insgesamt 24.000 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß §
71 b AktG keine Stimmrechte zustehen. Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung sind damit 5.311.000 Aktien stimmberechtigt.
Lichtenau, im Januar 2015
Der Vorstand der LS telcom AG
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte
PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: +49 621 709907
23.01.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: LS telcom Aktiengesellschaft
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Deutschland
Telefon: +49 7227 9535600
Fax: +49 7227 9535605
E-Mail: IR@LStelcom.com
Internet: http://www.LStelcom.com
ISIN: DE0005754402
WKN: 575440
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January 23, 2015 09:06 ET (14:06 GMT)
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