Freiburg (ots) - Zwar ist es gut, dass die Koalition eine Art Ehrenrat schafft. (...) Doch beträgt die Karenzzeit, die die Regierung verhängen kann, wenn der Rat eben doch Einwände erhebt, in der Regel nur zwölf Monate. Ein Interessenkonflikt verschwindet aber nicht dadurch, dass zwischen dem Ausscheiden aus dem Staatsamt und dem neuen Job zwölf Monate verstreichen. Auch sind keine Sanktionen vorgesehen, falls sich ein Ex-Politiker nicht an die Karenzzeit hält. Die Regierung setzt darauf, dass in diesem Fall gehörig Zorn bei den Bürgern aufkommt, der den neuen Arbeitgeber verschreckt. Doch wie realistisch ist das? http://mehr.bz/khsla029
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