(DGAP-Media / 2015-02-11 / 11:47)
Neschen: Sandton schlägt Umwandlung der Kredite in Eigenkapital vor
Hauptversammlung soll über Schulden-Restrukturierung entscheiden
Bückeburg, 09. Februar 2015. Sandton Financing II, Luxemburg, hat der
Neschen AG über ihren Rechtsanwalt mitgeteilt, dass der Fonds anstrebt, den
gesamten Kredit oder einen Teil des Kredites in Eigenkapital umwandeln zu
wollen. Deshalb schlägt der Vorstand vor, die dafür erforderlichen
Beschlüsse bei der bereits für den 24. März 2015 einberufenen
außerordentlichen Hauptversammlung zur Abstimmung zu stellen. Beschließt
die Hauptversammlung den erforderlichen Kapitalschnitt und das
erforderliche genehmigte Kapital gegen Sacheinlage mit
Bezugsrechtsausschluss, werden im nächsten Schritt auf der Grundlage eines
Gutachtens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Wertverhältnis für die
Umwandlung der Schulden in Eigenkapital bestimmt werden. Dem Kapitalschnitt
und dem genehmigten Kapital müssen mindestens 75 Prozent der Aktionäre im
Rahmen der Hauptversammlung zustimmen.
Sandton schafft endlich Klarheit
"Nach mehr als einem halben Jahr hat Sandton nun endlich unsere Forderung
erfüllt und Klarheit geschaffen, welche Ziele der Fonds verfolgt. Eine
Umwandlung des Kredits ist ein möglicher Weg, um die langfristige
Finanzierung des Unternehmens sicherzustellen und das Unternehmen von der
hohen Schuldenlast zu befreien. Sandton weist zu Recht darauf hin, dass
alle Stakeholder einen Beitrag leisten müssen", so Henrik Felbier,
Vorstandssprecher der Neschen AG. Sandton hält derzeit einen Kredit mit
einem nominellen Volumen von 24,3 Mio. Euro zuzüglich eines
"Besserungsscheins" in Höhe von 20 Mio. Euro. "Für uns ist entscheidend,
dass die neue, langfristige Finanzierung die Schuldentragfähigkeit des
Unternehmens nicht überschreitet. Die neue Finanzierung muss uns
Investitionen ermöglichen, um die Basis, auf der wir die Neschen AG
weiterentwickeln wollen, zu stärken. Wenn der operativ erfolgreiche
Turnaround nun von einer langfristig tragfähigen Finanzierungsstruktur
begleitet werden würde, begrüßen wir dies ausdrücklich", unterstreicht
Felbier.
Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung wird erweitert
Die außerordentliche Hauptversammlung wird am 24. März 2015, ab 10:00 Uhr
auf dem Gelände der Deutschen Messe AG, Tagungsbereich Halle 2, 30521
Hannover, stattfinden. Der Aktionär VVG hatte in einem am 29. Januar 2015
eingegangenen Schreiben die Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung verlangt, um über eine Satzungsänderung zu entscheiden.
Die VVG schlägt der Hauptversammlung vor, zu beschließen, dass künftig
Beschlüsse mit den gesetzlich bestimmten Mehrheiten gefasst werden sollen.
Damit verbessere sich der Minderheitenschutz. Der Vorstand wird nun die
Tagesordnung entsprechend der Forderung von Sandton ergänzen und einen
Kapitalschnitt im Verhältnis von 1 zu 10 (Kapitalherabsatzung von
13.125.000 EUR auf 1.312.500 EUR) sowie ein genehmigtes Kapital in Höhe von
bis zu 6.562.500 Mio. EUR beantragen.
Kontakt:
BSK Becker + Schreiner Kommunikation GmbH
Herrn Tobias Weitzel
Gießerallee 6
47877 Willich
Telefon: +49 (2154) 81 22 18
E-Mail: investor.relations@neschen.de
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Emittent/Herausgeber: Neschen AG
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