Mainz (ots) - Bei unbegründetem Misstrauen hört der Spaß auf - Kontrolle zerstört nicht nur notwendiges Vertrauen, sie verletzt auch massiv Persönlichkeitsrechte. Das einmal mehr klarzustellen, war wichtig, und das Bundesarbeitsgericht hat gut daran getan, entsprechend zu entscheiden. Es mag sogar Arbeitnehmer geben, die nach dem Motto - ich habe nichts zu verbergen - argloser reagiert hätten als die Klägerin. Das wäre leider ziemlich blauäugig, wie man einräumen muss. Denn allzu oft geht es bei solchen Kontrollen gar nicht darum, tatsächlich den Krankenstand anzuzweifeln. Wenn dazu Tatsachen Anlass geben, räumen die Richter das Recht auf Detektivarbeit ja sogar ein. Nein, Arbeitgeber suchen hier häufig einfach eine Möglichkeit, Beschäftigte endgültig loszuwerden. Leider ist aber absehbar, dass die Kontroll-Unsitte mit dem aktuellen Urteil nur bedingt gestoppt wird. Denn auch künftig riskieren Unternehmen bei unzulässiger Überwachung weder Strafen noch hohes Schmerzensgeld. Solange hier keine Änderung in Sicht ist, werden Mitarbeiter weiterhin mit Geschnüffel in ihrer Privatsphäre rechnen müssen. Und das ist bedenklich.
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