Die meisten Deutschen fertigen ihre Steuererklärung ohne Hilfe an. Schnell sind dabei aber die Beiträge zur Versicherung und Altersvorsorge irrtümlich zum eigenen Nachteil eingetragen.
Wer seine Einkommensteuererklärung einreicht, macht dies selten mit Unterstützung von Experten. Lediglich 15 Prozent nutzen die Expertise eines Steuerberaters und drei Prozent gehen auf einen Lohnsteuerhilfeverein zu. Laut einer Befragung des Statistischen Bundesamts arbeitet die große Mehrheit ohne fremde Hilfe (70 Prozent) oder greift auf Freunde und Bekannte zurück, die mit Steuerthemen vertraut sind (12 Prozent). Ohne Expertenhilfe ist es hilfreich zu wissen, was das Ausfüllen erleichtert und wie Irrtümer bei der Angabe von Beiträgen zur Versicherung und Altersvorsorge vermieden werden.
Vereinfachtes Verfahren
Das 2012 eingeführte Bescheinigungsverfahren für Vorsorgebeiträge vereinfacht die Weiterleitung der detaillierten Beitragsinformationen an das Finanzamt. "Versicherungsunternehmen sind seitdem gesetzlich dazu verpflichtet, die Beiträge für Basis- und Riester-Rentenversicherungen für das zurückliegende Beitragsjahr eigenständig elektronisch an das zuständige Finanzamt des Versicherten zu übermitteln", sagt Miriam Michelsen, Leiterin Altersvorsorge beim Finanz- und Vermögensberater MLP. Das erspart dem Versicherten die Beitragsbescheinigung in Papierform anzufordern - allerdings nur wenn der Vorsorge-Sparer seine Einwilligung zur Übermittlung erteilt hat und dem Versicherer die Steueridentifikationsnummer vorliegt. Dann erhält der Kunde automatisch zum Ende des ersten Quartals einen Nachweis der übermittelten Daten.
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