Bremen (ots) - Es spricht in der Tat viel für eine solche Einigung. Noch ist überhaupt nicht sicher, ob die Staatsanwaltschaft Edathy die Taten eindeutig beweisen kann. Auf der anderen Seite ist der 45-Jährige bestraft genug: Job, Karriere, Ansehen, Freunde - alles hat er verloren. Edathy wird zumindest in Deutschland kein normales Leben mehr führen können. Aber vor einer Einstellung müsste er einen Schritt auf die Gesellschaft zugehen und seine Selbstgefälligkeit aufgeben. Der Staat darf von ihm ein ein klares Wort des Bedauerns und der Reue einfordern. Sollte Edathy dazu nicht bereit sein, was natürlich sein gutes Recht wäre, müsste der Prozess bis zum bitteren Ende durchgeführt werden.
OTS: Weser-Kurier newsroom: http://www.presseportal.de/pm/30479 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30479.rss2
Pressekontakt: Weser-Kurier Produzierender Chefredakteur Telefon: +49(0)421 3671 3200 chefredaktion@Weser-Kurier.de
OTS: Weser-Kurier newsroom: http://www.presseportal.de/pm/30479 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30479.rss2
Pressekontakt: Weser-Kurier Produzierender Chefredakteur Telefon: +49(0)421 3671 3200 chefredaktion@Weser-Kurier.de