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dpa-AFX
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APA ots news: Doppelt so viele Kfz-Unfälle bei kurzfristigen Wintereinbrüchen

- Gesetzliche Winterreifenpflicht, die allerdings nur bei einer Fahrbahn mit geschlossener Schneedecke gilt, endet erst am 15. April - UNIQA Österreich verzeichnet an Tagen, an denen auf der Fahrbahn Schnee liegt, doppelt so viele Kfz-Haftpflicht-Schäden, wie an Tagen ohne Schneefahrbahn

Die ersten Sonnenstrahlen im Frühling sind Vorboten für die bevorstehende warme Jahreszeit. Um das freundliche Wetter auch sichtbar festzuhalten, könnte man jetzt auf den Gedanken kommen, die Sommerreifen aufzuziehen. Doch Vorsicht: Erfahrungen belegen, dass bis Mitte April jederzeit Kälteeinbrüche möglich sind. "Die Wahrscheinlichkeit für winterliche Fahrbedingungen ist speziell in alpinen Regionen auch in den kommenden Wochen gegeben", so Clemens Teutsch-Zumtobel, Meteorologe von UBIMET. "Doch auch im Flachland kann es bis in den April hinein schneien." Deswegen rät UNIQA Österreich die gesetzliche Winterreifenpflicht, die nicht ohne Grund bis Mitte April bei einer Fahrbahn mit geschlossener Schneedecke gilt, abzuwarten, bevor man zu den Sommerreifen greift.

Robert Wasner, Vorstand UNIQA Österreich: "Die Kfz-Haftpflicht ist zwar eine Pflichtversicherung und muss für einen Schaden an Dritten auch aufkommen, wenn der Versicherte mit Sommerreifen auf winterlicher Fahrbahn unterwegs war. Allerdings holen wir uns im Anschluss die Schadensumme vom Fahrer zurück." In der Fachsprache sprechen Versicherer in diesem Fall von einem Regress. Bei der Kasko-Versicherung springt der Versicherer gar nicht ein, wenn es bei einem Unfall einen kausalen Zusammenhang zwischen der Fahrbahn und den Reifen gibt. "Das heißt, wenn jemand einen Unfall verursacht, weil er mit Sommerreifen unterwegs ist und der Bremsweg witterungsbedingt viel länger war, kommt die Kasko-Versicherung nicht für den Schaden auf."

193 Kfz-Haftpflicht-Schäden an normalen Tagen - knapp 400 wenn Schnee liegt Wie eine UNIQA Österreich Auswertung der Kfz-Schäden zeigt, verdoppelt sich die Anzahl der Schäden wenn es einen Wintereinbruch gibt und der Schnee auch im Flachland liegenbleibt. "Ein gutes Beispiel war heuer der 9. Februar. Während an einem durchschnittlichen Tag 193 Schäden in der Kfz-Haftpflicht bei UNIQA Österreich einlangen, sind es an Tagen mit Schnee doppelt so viele", konstatiert Wasner.

Wer sein Auto an diesen Tagen stehen lässt und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigt, erspart sich also nicht nur den Stau in vielen Hauptstädten sondern auch den Ärger, wenn etwas passiert.

Rückfragehinweis:
   Carolina Burger
   Pressesprecherin UNIQA Österreich

   UNIQA Insurance Group
   Group Communication
   Untere Donaustraße 21
   1029 Wien

   Telefon: (+43 1) 211 75-3233
   Handy-Nr. dienstlich: (+43 664) 215 54 28
   E-Mail: carolina.burger@uniqa.at
   http://www.uniqagroup.com

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/220/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0020    2015-03-12/09:06

AXC0059 2015-03-12/09:12

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