BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung zu der ungarischen Werbesteuer eingeleitet. Es werde geprüft, ob die im Juni 2014 in Ungarn eingeführte Steuer mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehe, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit.
Im Fokus stünden dabei die von 0 bis 50 Prozent reichenden progressiven Steuersätze, die bestimmte Unternehmen begünstigten und ihnen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen könnten. Die Kommission habe deshalb zusätzlich eine Aussetzungsanordnung erlassen: Damit werde es Ungarn untersagt, progressive Steuersätze anzuwenden, bis die beihilferechtliche Prüfung abgeschlossen sei, hieß es.
"Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir in ganz Europa für gleiche Ausgangsbedingungen auf den Medienmärkten sorgen. Viele Medienunternehmen sind heute auf Werbeeinnahmen angewiesen, um ihre Arbeit finanzieren zu können", sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin Margrethe Vestager. Die ungarische Regierung habe zu erkennen gegeben, dass sie Änderungen an der Werbesteuer plane. Auch die Steuer in ihrer möglicherweise geänderten Form werde genau untersucht, hieß es.
Nach dem ungarischen Werbesteuergesetz richtet sich der Steuersatz nach den Werbeumsätzen. Für Medienunternehmen mit höheren Werbeeinnahmen gilt somit ein wesentlich höherer Steuersatz.
Zum derzeitigen Stand der Untersuchung vertrete die Kommission den Standpunkt, dass diese Steuerprogression einen Verstoß gegen die EU-Beihilfevorschriften darstellen würde, hieß es. Ferner habe die Kommission Zweifel, dass die im Werbegesetz enthaltenen Bestimmungen, die einen Abzug früherer Verluste von den zu versteuernden Werbeeinnahmen erlauben, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Diese Vorschriften scheinen dem übergeordneten Ziel der Steuer zuwiderzulaufen. Zudem gelten diese Bestimmungen nur für Unternehmen, die 2013 keine Gewinne erwirtschaftet haben, wodurch diese gezielt begünstigt würden, hieß es.
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March 12, 2015 07:34 ET (11:34 GMT)
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