EnBW Energie Baden-Württemberg AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
18.03.2015 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Karlsruhe
ISIN DE0005220008 (WKN 522 000)
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am
Mittwoch, den 29. April 2015,
um 10:00 Uhr
in die
Stadthalle des Kongresszentrums Karlsruhe
Festplatz 9
76137 Karlsruhe
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des gebilligten
Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2014, des
zusammengefassten Lageberichts für die EnBW Energie
Baden-Württemberg AG und den Konzern (einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des
Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG
am 16. März 2015 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu
diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich nicht
erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter
diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.enbw.com/hauptversammlung zugänglich. Ferner werden
diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und
dort näher erläutert werden.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 849.533.444,75 EUR zur
Ausschüttung einer Dividende von 0,69 EUR je
dividendenberechtigter Aktie, das entspricht bei 270.855.027
dividendenberechtigten Stückaktien einem Betrag von
186.889.968,63 EUR, zu verwenden und den Restbetrag von
662.643.476,12 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 30.
April 2015.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für das
Geschäftsjahr 2015 zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2015
enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts zu
wählen.
6. Beschlussfassung über die Billigung des
Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Unter Hinzuziehung eines unabhängigen externen
Vergütungsexperten gemäß Ziffer 4.2.2 Abs. 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat im Jahr 2013
mit einer umfassenden Neugestaltung des gesamten
Vorstandsvergütungssystems begonnen. Mit dieser Neugestaltung
ist eine neue Struktur des bisherigen Systems, jedoch keine
Erhöhung des Zieleinkommens der Vorstandsmitglieder bezweckt.
In einer ersten Stufe hat der Aufsichtsrat mit Wirkung ab dem
1. Januar 2014 neue Regeln für die Berechnung des Long Term
Incentive (LTI) beschlossen. Das so neu gefasste System zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde der Hauptversammlung
am 29. April 2014 vorgelegt und von ihr gebilligt. Wie bei der
letzten Hauptversammlung angekündigt, hat der Aufsichtsrat
nunmehr die Neugestaltung des Vorstandsvergütungssystems
fortgesetzt. Durch Beschluss vom 4. Dezember 2014 hat der
Aufsichtsrat das Vergütungssystem vereinfacht, eine
zusätzliche Nachhaltigkeitskomponente beim LTI eingeführt und
die Anteile der einzelnen Vergütungskomponenten an der
Gesamtvergütung neu festgesetzt. Dieses neue Vergütungssystem
für die Vorstandsmitglieder kommt ab dem Geschäftsjahr 2015
zur Anwendung. Auch für das neue Vergütungssystem soll wieder
von der in § 120 Abs. 4 AktG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch
gemacht werden, dieses der Hauptversammlung vorzulegen und
diese über dessen Billigung beschließen zu lassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen, welches der
Aufsichtsrat am 4. Dezember 2014 beschlossen hat.
Das bisherige Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der
Gesellschaft ist ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt,
der im zusammengefassten Lagebericht 2014 veröffentlicht ist.
Das neue Vergütungssystem ist in einem separaten Bericht
dargestellt. Der Vergütungsbericht 2014 mit dem bisherigen
Vergütungssystem und der separate Bericht zum neuen
Vergütungssystem sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.enbw.com/hauptversammlung zugänglich. Ferner
werden der Vergütungsbericht und der separate Bericht in der
Hauptversammlung zugänglich sein und dort näher erläutert
werden.
7. Wahlen zum Aufsichtsrat
Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der
Gesellschaft aus 20 Mitgliedern und setzt sich gemäß den §§ 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG
aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von den
Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Herr Dirk Gaerte hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats
niedergelegt und ist mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2014
aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Durch Beschluss des
Amtsgerichts Mannheim vom 26. Juni 2014 wurde Herr Dr.
Wolf-Rüdiger Michel, Landrat des Landkreises Rottweil, mit
Wirkung ab dem 1. Juli 2014 zum Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft bestellt. Entsprechend der Empfehlung in Ziffer
5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde
die Bestellung bis zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2015 befristet, so
dass nunmehr die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch
die Hauptversammlung erforderlich wird. Der Hauptversammlung
soll vorgeschlagen werden, Herrn Dr. Michel für den Rest der
Amtszeit des ausgeschiedenen Herrn Gaerte als Mitglied des
Aufsichtsrats zu bestätigen.
Mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 29. April 2015
hat Herr Gerhard Stratthaus sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats niedergelegt und wird dann aus dem Aufsichtsrat
ausscheiden. Für den Rest der Amtszeit von Herrn Stratthaus
soll der Hauptversammlung ein Nachfolger zur Wahl in den
Aufsichtsrat vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines
Nominierungsausschusses - vor,
a) Herrn Dr. Wolf-Rüdiger Michel, Rottweil, Landrat
des Landkreises Rottweil, und
b) Herrn Lutz Feldmann, Bochum, Selbstständiger
Unternehmensberater,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner
in den Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu
wählen.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
Es ist beabsichtigt, über die Wahl der vorgeschlagenen
Kandidaten jeweils im Wege der Einzelwahl gesondert
abzustimmen.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung für den 29.
April 2015 bestehen bei den zur Wahl vorgeschlagenen Personen
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March 18, 2015 10:08 ET (14:08 GMT)
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