DJ DGAP-HV: EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.04.2015 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
EnBW Energie Baden-Württemberg AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
18.03.2015 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Karlsruhe
ISIN DE0005220008 (WKN 522 000)
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am
Mittwoch, den 29. April 2015,
um 10:00 Uhr
in die
Stadthalle des Kongresszentrums Karlsruhe
Festplatz 9
76137 Karlsruhe
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des gebilligten
Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2014, des
zusammengefassten Lageberichts für die EnBW Energie
Baden-Württemberg AG und den Konzern (einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des
Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG
am 16. März 2015 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu
diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich nicht
erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter
diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.enbw.com/hauptversammlung zugänglich. Ferner werden
diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und
dort näher erläutert werden.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 849.533.444,75 EUR zur
Ausschüttung einer Dividende von 0,69 EUR je
dividendenberechtigter Aktie, das entspricht bei 270.855.027
dividendenberechtigten Stückaktien einem Betrag von
186.889.968,63 EUR, zu verwenden und den Restbetrag von
662.643.476,12 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 30.
April 2015.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für das
Geschäftsjahr 2015 zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2015
enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts zu
wählen.
6. Beschlussfassung über die Billigung des
Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Unter Hinzuziehung eines unabhängigen externen
Vergütungsexperten gemäß Ziffer 4.2.2 Abs. 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat im Jahr 2013
mit einer umfassenden Neugestaltung des gesamten
Vorstandsvergütungssystems begonnen. Mit dieser Neugestaltung
ist eine neue Struktur des bisherigen Systems, jedoch keine
Erhöhung des Zieleinkommens der Vorstandsmitglieder bezweckt.
In einer ersten Stufe hat der Aufsichtsrat mit Wirkung ab dem
1. Januar 2014 neue Regeln für die Berechnung des Long Term
Incentive (LTI) beschlossen. Das so neu gefasste System zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde der Hauptversammlung
am 29. April 2014 vorgelegt und von ihr gebilligt. Wie bei der
letzten Hauptversammlung angekündigt, hat der Aufsichtsrat
nunmehr die Neugestaltung des Vorstandsvergütungssystems
fortgesetzt. Durch Beschluss vom 4. Dezember 2014 hat der
Aufsichtsrat das Vergütungssystem vereinfacht, eine
zusätzliche Nachhaltigkeitskomponente beim LTI eingeführt und
die Anteile der einzelnen Vergütungskomponenten an der
Gesamtvergütung neu festgesetzt. Dieses neue Vergütungssystem
für die Vorstandsmitglieder kommt ab dem Geschäftsjahr 2015
zur Anwendung. Auch für das neue Vergütungssystem soll wieder
von der in § 120 Abs. 4 AktG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch
gemacht werden, dieses der Hauptversammlung vorzulegen und
diese über dessen Billigung beschließen zu lassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen, welches der
Aufsichtsrat am 4. Dezember 2014 beschlossen hat.
Das bisherige Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der
Gesellschaft ist ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt,
der im zusammengefassten Lagebericht 2014 veröffentlicht ist.
Das neue Vergütungssystem ist in einem separaten Bericht
dargestellt. Der Vergütungsbericht 2014 mit dem bisherigen
Vergütungssystem und der separate Bericht zum neuen
Vergütungssystem sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.enbw.com/hauptversammlung zugänglich. Ferner
werden der Vergütungsbericht und der separate Bericht in der
Hauptversammlung zugänglich sein und dort näher erläutert
werden.
7. Wahlen zum Aufsichtsrat
Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der
Gesellschaft aus 20 Mitgliedern und setzt sich gemäß den §§ 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG
aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von den
Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Herr Dirk Gaerte hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats
niedergelegt und ist mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2014
aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Durch Beschluss des
Amtsgerichts Mannheim vom 26. Juni 2014 wurde Herr Dr.
Wolf-Rüdiger Michel, Landrat des Landkreises Rottweil, mit
Wirkung ab dem 1. Juli 2014 zum Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft bestellt. Entsprechend der Empfehlung in Ziffer
5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde
die Bestellung bis zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2015 befristet, so
dass nunmehr die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch
die Hauptversammlung erforderlich wird. Der Hauptversammlung
soll vorgeschlagen werden, Herrn Dr. Michel für den Rest der
Amtszeit des ausgeschiedenen Herrn Gaerte als Mitglied des
Aufsichtsrats zu bestätigen.
Mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 29. April 2015
hat Herr Gerhard Stratthaus sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats niedergelegt und wird dann aus dem Aufsichtsrat
ausscheiden. Für den Rest der Amtszeit von Herrn Stratthaus
soll der Hauptversammlung ein Nachfolger zur Wahl in den
Aufsichtsrat vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines
Nominierungsausschusses - vor,
a) Herrn Dr. Wolf-Rüdiger Michel, Rottweil, Landrat
des Landkreises Rottweil, und
b) Herrn Lutz Feldmann, Bochum, Selbstständiger
Unternehmensberater,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner
in den Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu
wählen.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
Es ist beabsichtigt, über die Wahl der vorgeschlagenen
Kandidaten jeweils im Wege der Einzelwahl gesondert
abzustimmen.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung für den 29.
April 2015 bestehen bei den zur Wahl vorgeschlagenen Personen
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March 18, 2015 10:08 ET (14:08 GMT)
folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten (1) bzw. in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (2):
zu a) Herr Dr. Wolf-Rüdiger Michel:
(1)
- Kreisbaugenossenschaft Rottweil e. G., Rottweil
(Vorsitzender)
(2)
- Kreissparkasse Rottweil, Anstalt des öffentlichen
Rechts, Rottweil (Vorsitzender)
- Schwarzwald Tourismus GmbH, Freiburg i. Br.
- SMF Schwarzwald Musikfestival GmbH, Freudenstadt
- Sparkassen-Beteiligungen Baden-Württemberg GmbH,
Stuttgart
- Sparkassenverband Baden-Württemberg, Körperschaft
des öffentlichen Rechts, Stuttgart
- Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Schwarzwald-Baar-Heuberg mbH, Villingen-Schwenningen
- Zweckverband Bauernmuseum Horb/Sulz, Sulz
- Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung
Reutlingen-Ulm, Ulm
- Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke,
Ravensburg
- Zweckverband Protec, Orsingen
- Zweckverband Ringzug Schwarzwald-Baar-Heuberg,
Donaueschingen
- Zweckverband Tierische Nebenprodukte
Süd-Baden-Württemberg, Biberach
zu b) Herr Lutz Feldmann:
(2)
- Kamps GmbH, Schwalmtal
- Matthias-Claudius-Sozialwerk Bochum e.V., Bochum
- Thyssen'sche Handelsgesellschaft mbH, Mülheim an
der Ruhr
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis Abs. 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats unterhalten die
vorgeschlagenen Kandidaten keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder ihren
Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, deren
Offenlegung nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis Abs. 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex empfohlen wird.
8. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführung und des
Aufsichtsrats von fünf zum 30. April 2014 auf die EnBW Energie
Baden-Württemberg AG verschmolzenen Konzerngesellschaften
jeweils für das (anteilige) Geschäftsjahr 2014
Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung wurde im Jahr 2014
die Komplexität des EnBW-Konzerns unter anderem durch die
Verschmelzung der folgenden fünf wesentlichen
Konzerngesellschaften auf die EnBW Energie Baden-Württemberg
AG deutlich reduziert:
- EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG
(EZG) mit Sitz in Stuttgart,
- EnBW Trading GmbH (ETG) mit Sitz in Karlsruhe,
- EnBW Vertrieb GmbH (VTG) mit Sitz in Stuttgart,
- EnBW Operations GmbH (EOG) mit Sitz in Karlsruhe
und
- EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH (SIS) mit
Sitz in Karlsruhe.
Die EnBW Trading GmbH, die EnBW Operations GmbH und die EnBW
Systeme Infrastruktur Support GmbH wurden mit Wirkung zum 1.
Januar 2014 auf die EnBW Erneuerbare und Konventionelle
Erzeugung AG verschmolzen. Die Eintragung in das
Handelsregister der EnBW Energie Baden-Württemberg AG erfolgte
jeweils am 30. April 2014. Die EnBW Erneuerbare und
Konventionelle Erzeugung AG wiederum und die EnBW Vertrieb
GmbH wurden ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2014 auf die
EnBW Energie Baden-Württemberg AG verschmolzen. Die Eintragung
dieser Verschmelzungen in das Handelsregister erfolgte jeweils
nach Wirksamwerden der erstgenannten Verschmelzungen, aber
ebenfalls am 30. April 2014.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist folglich
Rechtsnachfolgerin der vorgenannten Gesellschaften, weshalb
der Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG die
Entscheidung über die Entlastung der Organmitglieder der fünf
vorgenannten Gesellschaften für das (anteilige) Geschäftsjahr
2014 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Die Rechnungslegung der auf sie verschmolzenen
Konzerngesellschaften ist von der EnBW Energie
Baden-Württemberg AG als deren Rechtsnachfolgerin übernommen
worden und in deren Rechnungslegung aufgegangen.
Dementsprechend sind im Jahresabschluss der EnBW Energie
Baden-Württemberg AG zum 31. Dezember 2014 alle Vermögenswerte
und Schulden sowie alle Erträge und Aufwendungen der
vorgenannten Konzerngesellschaften enthalten, die zum 30.
April 2014 bestanden. Dieser Jahresabschluss ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.enbw.com/hauptversammlung zugänglich. Zusätzlich
wurde zur Information der Aktionäre ein separater Bericht über
das am 30. April 2014 beendete Geschäftsjahr der fünf
vorgenannten Konzerngesellschaften erstellt, der auch die
Namen und Funktionen aller im Geschäftsjahr 2014 amtierenden
Organmitglieder dieser Gesellschaften enthält. Dieser Bericht
ist ebenfalls unter http://www.enbw.com/hauptversammlung
zugänglich. Der Jahresabschluss und der vorgenannte Bericht
werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands der EnBW Erneuerbare und Konventionelle
Erzeugung AG für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen,
b) den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats der EnBW Erneuerbare und Konventionelle
Erzeugung AG für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen,
c) den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden
Geschäftsführern der EnBW Trading GmbH für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen,
d) den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden
Geschäftsführern der EnBW Vertrieb GmbH für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen,
e) den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats der EnBW Vertrieb GmbH für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen,
f) den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden
Geschäftsführern der EnBW Operations GmbH für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen,
g) den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats der EnBW Operations GmbH für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen,
h) den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden
Geschäftsführern der EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen und
i) den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats der EnBW Systeme Infrastruktur Support
GmbH für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
9. Beschlussfassung über die Zustimmung zu fünf neuen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der EnBW
Energie Baden-Württemberg AG und fünf Tochtergesellschaften
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, jedem der fünf neuen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen der EnBW
Energie Baden-Württemberg AG als Organträger und deren
folgenden fünf Tochtergesellschaften als jeweiliger
Organgesellschaft zuzustimmen:
a) EnBW Omega Sechsundsechzigste
Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Karlsruhe,
b) EnBW Omega Siebenundsechzigste
Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Karlsruhe,
c) EnBW Omega Achtundsechzigste
Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Karlsruhe,
d) EnBW Omega Neunundsechzigste
Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Stuttgart,
e) EnBW Omega Siebzigste Verwaltungsgesellschaft mbH
mit Sitz in Stuttgart.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hält an jeder der
vorgenannten Tochtergesellschaften jeweils 100 % der
Geschäftsanteile.
Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge sollen
Grundlage für sogenannte ertragsteuerliche Organschaften
zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den
betreffenden Tochtergesellschaften sein.
Jeder Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (nachfolgend
'Vertrag' genannt) hat den folgenden wesentlichen Inhalt:
* Die Organgesellschaft unterstellt ihre Leitung
dem Organträger, der demgemäß berechtigt ist, der
Geschäftsführung der Organgesellschaft hinsichtlich der
Leitung der Gesellschaft uneingeschränkt Weisungen zu
erteilen (§ 1 Abs. 1 des Vertrages). Der Organträger wird
sein uneingeschränktes Weisungsrecht nur durch seine
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March 18, 2015 10:08 ET (14:08 GMT)
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