Karlsruhe (ots) - Der gestern bekanntgewordene Beschluss, mit dem Karlsruhe weitere Beweise für die Abschaltung der V-Leute einfordert, ist freilich nicht als Hinweis auf eine mögliche Entscheidung zu verstehen. Schließlich läuft ja noch nicht einmal ein Verfahren. Die Richter prüfen derzeit noch, ob sie überhaupt ein Verfahren eröffnen. Der Beschluss des Gerichts in dieser heiklen Thematik macht aber deutlich, dass das Thema V-Leute noch lange nicht abgehakt ist. Zwar haben die Innenminister versichert, dass ihr Material frei sei von Informationen von V-Leuten. Aber das reicht den Richtern nicht. Und natürlich kann das auch ein Hinweis darauf sein, dass den Verfassungshütern bei Sichtung der Unterlagen Zweifel kamen.
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