Deutsche Börse Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
25.03.2015 15:13
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Deutsche Börse Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Tagesordnung
Ordentliche Hauptversammlung der
Deutsche Börse Aktiengesellschaft am 13. Mai 2015
Frankfurt am Main
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 13. Mai 2015, 10.00
Uhr, in der Jahrhunderthalle Frankfurt, Pfaffenwiese 301, 65929
Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten
Lageberichts für die Deutsche Börse Aktiengesellschaft und den
Konzern zum 31. Dezember 2014, des Berichts des Aufsichtsrats,
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des
Handelsgesetzbuches sowie des Vorschlags für die Verwendung
des Bilanzgewinns
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind
über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.deutsche-boerse.com/hv zugänglich. Ferner werden die
Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat, ist entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 400.000.000 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 2,10 je
dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt EUR
386.792.395,50 und
Einstellung eines Betrags in Höhe von EUR 13.207.604,50 in
'andere Gewinnrücklagen'.
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder
mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b
Aktiengesetz ('AktG') nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur
Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten
Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 2,10 je dividendenberechtigter Stückaktie
der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet
werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands, die im Geschäftsjahr 2014 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2014 amtiert haben, für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Mai 2015 endet die
Amtszeit aller von der Hauptversammlung gewählten
Aufsichtsratsmitglieder.
Die letzte ordentliche Hauptversammlung, die am 15. Mai 2014
stattfand, hatte beschlossen, den Aufsichtsrat der Deutsche
Börse Aktiengesellschaft mit Beginn der nächsten turnusgemäßen
Amtszeit zu verkleinern und § 9 Abs. 1 der Satzung der
Deutsche Börse Aktiengesellschaft entsprechend zu ändern. § 9
Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Satzung der Deutsche Börse
Aktiengesellschaft bestimmen deshalb, dass der Aufsichtsrat
bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
2015, in der nach Gesetz und Satzung die Amtszeit aller
Aufsichtsratsmitglieder turnusgemäß endet, aus 18 Mitgliedern,
nach diesem Zeitpunkt nur noch aus 12 Mitgliedern besteht.
Demzufolge setzt sich der Aufsichtsrat nach §§ 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 AktG und §§ 4 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 1
Drittelbeteiligungsgesetz sowie § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der
Satzung der Deutsche Börse Aktiengesellschaft aus 12
Mitgliedern - hiervon 8 Anteilseigner- und 4
Arbeitnehmervertreter - zusammen. Die Hauptversammlung ist bei
der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen, wobei die
Wahlen als Einzelwahlen durchgeführt werden sollen:
Titel, Ausgeübter Beruf Wohnort
Name
a) Unternehmensberater - Executive Director Lingfield,
Richard (geschäftsführender Direktor), Richard Surrey,
Berliand Berliand Limited Großbritan-
nien
b) Dr. Selbständiger Unternehmensberater Grünwald
Joachim
Faber
c) Selbständiger Unternehmensberater Kronberg
Kar-
l-Heinz
Flöther
d) Craig Managing Partner (geschäftsführender Palo Alto,
Heimark Gesellschafter), Hawthorne Group LLC Kaliforni-
en, USA
e) Dr. Mitglied in verschiedenen Aufsichtsgremien Pfäffikon,
Monica Schweiz
Mächler
f) Senior Advisor (Berater), Edmond de Hannover
Gerhard Rothschild Private Merchant Banking LLP
Rogge-
mann
g) Dr. Selbständiger Unternehmensberater Hannover
Erhard
Schippo-
reit
h) Amy Mitglied der Geschäftsführung von RAYS Hongkong
Yok Tak Capital Partners Limited sowie Executive
Yip Director (geschäftsführende Direktorin),
Vitagreen
Die Wahl erfolgt gemäß § 9 Abs. 1 Sätze 3 und 4 der Satzung
der Deutsche Börse Aktiengesellschaft bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei
das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet wird.
Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich auf die
Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele. Nähere Angaben zum Werdegang der
vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen sind den auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.deutsche-boerse.com/hv eingestellten Lebensläufen zu
entnehmen.
Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate
Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 wird
erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen den
zur Wahl vorgeschlagenen Personen und der Deutsche Börse
Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der
Deutsche Börse Aktiengesellschaft und einem wesentlich an der
Deutsche Börse Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen bestehen, die ein
objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als
maßgebend ansehen würde.
Es ist vorgesehen, Herrn Dr. Joachim Faber im Fall seiner
Wiederwahl dem neuen Aufsichtsrat als Kandidaten für den
Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
6. Beschlussfassung über die Aufhebung des
bestehenden genehmigten Kapitals II, die Schaffung eines neuen
genehmigten Kapitals II mit der Möglichkeit des
Bezugsrechtsausschlusses und Satzungsänderungen
Die Gesellschaft verfügt derzeit über vier genehmigte
Kapitalia in Höhe von bis zu insgesamt EUR 58.500.000,00.
Insgesamt belaufen sich damit die genehmigten Kapitalia auf
bis zu 30,3% des Grundkapitals der Gesellschaft. Das
genehmigte Kapital II in Höhe von bis zu EUR 27.800.000,00 -
dies entspricht einer Quote von bis zu 14,4% des derzeitigen
Grundkapitals - wird am 26. Mai 2015 auslaufen. Das genehmigte
Kapital II soll erneuert werden. Das neue genehmigte Kapital
II soll sich auf bis zu EUR 19.300.000,00 belaufen und würde
damit bis zu 10% des Grundkapitals betragen. Wie das
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