DJ DGAP-HV: Linde Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Linde Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
27.03.2015 15:19
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Linde Aktiengesellschaft
München
ISIN DE0006483001
Einladung zur Hauptversammlung
der Linde Aktiengesellschaft
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Linde
Aktiengesellschaft am Dienstag, den 12. Mai 2015, um 10:00 Uhr, in das
ICM - Internationales Congress Center München, Messegelände, 81823
München.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Linde Aktiengesellschaft und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des
zusammengefassten Lageberichts für die Linde
Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und §
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des
Aufsichtsrats
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt
nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Linde Aktiengesellschaft
und den Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss
festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung
entfällt damit.
2. Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus
dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 584.759.923,65
EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 3,15 EUR je
dividendenberechtigte Stückaktie.
Die Ausschüttungssumme beträgt somit bei 185.638.071
dividendenberechtigten Stückaktien 584.759.923,65 EUR.
Die im Besitz der Gesellschaft befindlichen nicht
dividendenberechtigten 95.109 eigenen Aktien zum Zeitpunkt des
Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat sind
bei der Berechnung der Ausschüttungssumme nicht enthalten.
3. Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
6. Beschluss über die Aufhebung des Bedingten
Kapitals 2007 gemäß Ziffer 3.9 der Satzung und entsprechende
Satzungsänderung
Das bestehende Bedingte Kapital 2007 gemäß Ziffer 3.9 der
Satzung, das von der Hauptversammlung am 5. Juni 2007 in Höhe
von bis zu 9.000.000 EUR beschlossen wurde, diente im Rahmen
des Performance Share Programme 2007 der Ausgabe von
Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft an
Vorstandsmitglieder und ausgewählte Führungskräfte der Linde
Aktiengesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen
und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen.
Das Bedingte Kapital 2007 wurde in Höhe von 4.157.762,56 EUR
ausgenutzt. Da keine Optionsrechte aus dem Performance Share
Programme 2007 mehr ausgeübt werden können, soll das
verbliebene Bedingte Kapital 2007 gemäß Ziffer 3.9 der Satzung
in Höhe von 4.842.237,44 EUR vollständig aufgehoben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu
beschließen:
1) Das verbliebene von der Hauptversammlung am 5.
Juni 2007 beschlossene Bedingte Kapital 2007 gemäß Ziffer
3.9 der Satzung wird vollständig aufgehoben. Ziffer 3.9 der
Satzung wird ersatzlos gestrichen.
2) Die bisherige Ziffer 3.10 der Satzung wird zu
Ziffer 3.9 der Satzung.
II. Weitere Angaben zur Einberufung der
Hauptversammlung
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft insgesamt 475.476.940,80 EUR und
ist eingeteilt in 185.733.180 teilnahme- und stimmberechtigte
Stückaktien. Diese Gesamtzahl schließt die im Zeitpunkt der
Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 95.109 eigenen
Aktien mit ein, aus denen der Gesellschaft nach § 71b AktG
keine Rechte zustehen.
2. Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis
des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei
der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten
besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des
21. April 2015, 00:00 Uhr MESZ, beziehen (Nachweisstichtag).
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Linde Aktiengesellschaft spätestens
bis zum 5. Mai 2015, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse
zugehen:
Linde Aktiengesellschaft
c/o HV AG
Jakob-Oswald-Str. 22
92289 Ursensollen
oder per Telefax 09621.8978051
oder per E-Mail eintrittskarte@anmeldung-hv.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen
der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die
Dividendenberechtigung.
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären
Eintritts- und Stimmkarten für die Hauptversammlung übersandt.
Wir bitten die Aktionäre, die an der Hauptversammlung
teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte oder
mittels Briefwahl ausüben wollen, frühzeitig ihre Eintritts-
und Stimmkarten bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.
Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch das
depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig
eine Eintritts- und Stimmkarte bei ihrer Depotbank angefordert
haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen.
Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) können weitere
Informationen über die Deutsche Bank Trust Company Americas
(Depositary), E-Mail adr.corporateaction@list.db.com, Telefon
+1.212.250-9100, erhalten.
3. Verfahren für die Stimmabgabe bei
Stimmrechtsvertretung
(a) Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 27, 2015 10:20 ET (14:20 GMT)
einen Bevollmächtigten, z. B. die depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind
eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und der Satzung der
Gesellschaft bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft der Textform, soweit nicht in den nachfolgenden
Bestimmungen dieses Abschnitts Abweichendes vorgesehen ist.
Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den
Vollmachtsabschnitt auf der Rückseite der Eintritts- und
Stimmkarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen.
Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte
Vollmacht ausstellen; ein entsprechendes Vollmachtsformular
ist im Internet unter www.linde.com/hauptversammlung zu
finden. Für die Übermittlung des Nachweises über die
Bestellung eines Bevollmächtigten bietet die Gesellschaft an,
dass die Aktionäre den Nachweis bis zum 8. Mai 2015, 24:00 Uhr
MESZ, per E-Mail unter eintrittskarte@anmeldung-hv.de an die
Gesellschaft übermitteln. Die Bevollmächtigung kann jedoch
auch am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle an
einem der Präsenzschalter nachgewiesen werden.
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, nach § 135 Abs.
10, § 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestellten
Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder
Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des §
135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach dem Gesetz muss die
Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten
erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten
werden. Das Erfordernis der Textform besteht insoweit nicht.
Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf
nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen
enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der
in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder
Personen bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht
ab. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere
in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung
der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß
§ 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
(b) Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Linde
Aktiengesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannte
Mitarbeiter der Gesellschaft bei der Ausübung ihres
Stimmrechts vertreten zu lassen. Dem Stimmrechtsvertreter
müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten
Tagesordnungspunkt erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche
und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der
Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand
der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Auch im Falle der
Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft
sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen im
Abschnitt 'Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis
des Anteilsbesitzes' erforderlich.
Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter können über das Internet
(www.linde.com/hauptversammlung) oder in Textform unter
Verwendung des hierfür auf der Eintritts- und Stimmkarte
vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars erteilt werden.
Bereits vor der Hauptversammlung in Textform erteilte
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft müssen spätestens bis zum 8. Mai 2015, 24:00 Uhr
MESZ, bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift
eingegangen sein:
Linde Aktiengesellschaft
Legal Services
Klosterhofstraße 1
80331 München
oder per Telefax 09621.8978051
oder per E-Mail eintrittskarte@anmeldung-hv.de
Über das Internet erteilte Vollmachten und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter müssen spätestens bis zum 11. Mai 2015,
20:00 Uhr MESZ, vollständig erteilt sein. Bis zu diesem
Zeitpunkt ist auch ein Widerruf der über das Internet
erteilten Vollmacht oder eine Änderung über das Internet
erteilter Weisungen möglich. Um das internetgestützte
Vollmachts- und Weisungssystem zu nutzen, bedarf es der
Eintritts- und Stimmkarte. Den Zugang erhalten die Aktionäre
über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.linde.com/hauptversammlung.
Sollte der Aktionär den Stimmrechtsvertretern fristgemäß
sowohl in Textform als auch über das Internet Vollmacht und
Weisungen erteilen, werden unabhängig von den Eingangsdaten
ausschließlich die in Textform erteilten Vollmachten und
Weisungen als verbindlich betrachtet. In Textform erteilte
Vollmachten und Weisungen können auch nicht über das Internet
widerrufen oder geändert werden.
Sollte der Aktionär oder eine sonst von ihm bevollmächtigte
Person an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen, wird
eine zuvor erteilte Vollmacht an die von der Gesellschaft als
Stimmrechtsvertreter benannten Mitarbeiter nebst Weisungen
gegenstandslos. In der Hauptversammlung selbst können
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft bis zum Ende der Generaldebatte durch Verwendung
des auf der Eintritts- und Stimmkarte vorgesehenen Vollmachts-
und Weisungsformulars und Abgabe an einem der Präsenzschalter
erteilt werden.
4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht, ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen, durch Briefwahl ausüben. Die Stimmabgabe im Wege
der Briefwahl erfolgt über das Internet
(www.linde.com/hauptversammlung) oder unter Verwendung des
hierfür auf der Eintritts- und Stimmkarte vorgesehenen
Briefwahlformulars. Erfolgt bei der Briefwahl zu einem
Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige
Stimmabgabe, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als
Enthaltung gewertet. Auch im Fall einer Briefwahl sind eine
fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt
'Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes' erforderlich.
Die mittels des Briefwahlformulars erfolgte Stimmabgabe muss
bis spätestens zum 8. Mai 2015, 24:00 Uhr MESZ, bei der
Gesellschaft unter folgender Anschrift eingegangen sein:
Linde Aktiengesellschaft
Legal Services
Klosterhofstraße 1
80331 München
oder per Telefax 09621.8978051
oder per E-Mail eintrittskarte@anmeldung-hv.de
Die Stimmabgabe mittels Briefwahl über das Internet muss
spätestens bis zum 11. Mai 2015, 20:00 Uhr MESZ, vollständig
erfolgt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf
oder eine Änderung der über das Internet erfolgten Stimmabgabe
möglich. Um die Briefwahl per Internet vornehmen zu können,
bedarf es der Eintritts- und Stimmkarte. Den Zugang erhalten
die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.linde.com/hauptversammlung.
Auch Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. Die
Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht
bleiben unberührt.
Sollte der Aktionär sein Stimmrecht durch Briefwahl fristgemäß
sowohl mittels des Briefwahlformulars als auch über das
Internet ausüben, wird unabhängig von den Eingangsdaten
ausschließlich die mittels Briefwahlformular erteilte
Stimmabgabe als verbindlich betrachtet. Eine mittels
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March 27, 2015 10:20 ET (14:20 GMT)
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