DJ DGAP-HV: ISARIA Wohnbau AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
ISARIA Wohnbau AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
27.03.2015 15:31
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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ISARIA Wohnbau AG
München
ISIN: DE000A1E8H38
WKN: A1E8H3
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Freitag, dem 8. Mai 2015, um 10.00 Uhr
in der Leopoldstraße 10, 80802 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2015 ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
ISARIA Wohnbau AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2014, der Lageberichte für die ISARIA Wohnbau AG
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts
des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das
Geschäftsjahr 2014
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im
Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen,
weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss
bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell
lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit
der Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung vor.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2015 endet die
Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder. Die
Aufsichtsratsmitglieder müssen daher neu gewählt werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung
gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Prof. Dr. Raimund Baumann, Rechtsanwalt, wohnhaft
in Stuttgart
b) Robert Unger, Rechtsanwalt, wohnhaft in Berlin,
und
c) Michael Kranich, Executive Director, wohnhaft in
Pfäffikon,
mit Wirkung zur Beendigung dieser Hauptversammlung und für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich vor
allem Herr Prof. Dr. Raimund Baumann aufgrund seiner Expertise
als Rechtsanwalt und Steuerberater als unabhängiger
Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Die Wahlvorschläge berücksichtigen im Übrigen die vom
Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung.
Gemäß Nr. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Prof. Dr. Raimund
Baumann für den Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat
seine Bereitschaft erklärt hat, erneut für den
Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden im Einklang mit Ziffer
5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahl
durchgeführt.
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Prof. Dr. Raimund Baumann,
Rechtsanwalt und Steuerberater, Stuttgart
* MBS AG - Aufsichtsratsvorsitzender
* LMT GmbH & Co. KG - Aufsichtsratsvorsitzender
* Seibt & Kapp Maschinenfabrik GmbH & Co. KG - Beiratsmitglied
* Jessen Holding GmbH & Co. KG - Beiratsmitglied
Herr Robert Unger,
Rechtsanwalt, Berlin
* keine weiteren Mandate
Herr Michael Kranich,
Executive Director der aeris CAPITAL, Pfäffikon, Schweiz
* Park & Bellheimer AG - Aufsichtsratsvorsitzender
* ZetVisions AG - stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
* Leonardo Venture GmbH & KGaA - stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender
* Epple Holding GmbH - Vorsitzender des Beirats
* VRmagic Holding AG - Aufsichtsrat
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Nörenberg * Schröder GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu
wählen.
* * *
Weitere Angaben
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft
23.764.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
somit 23.764.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung
angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der
Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes. Ein in
Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut reicht für den Nachweis aus. Der Nachweis hat
sich auf den Beginn des 17. April 2015 (0.00 Uhr) zu beziehen
('Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung
müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer
Sprache spätestens bis zum Ablauf des 1. Mai 2015 (24.00 Uhr) unter
der folgenden Adresse zugehen:
ISARIA Wohnbau AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
oder per Telefax: 07142 / 78 86 67-55
oder per E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär,
wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und
stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum
Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben
lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125
Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine
Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG
bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils
bei diesen zu erfragen sind.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres
Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 27, 2015 10:32 ET (14:32 GMT)
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und haben das
Recht, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die
Erteilung von Weisungen der Textform. Soweit keine ausdrückliche oder
eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden
sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei dem
jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen weder im Vorfeld
noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum
Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum
Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten sowie das Vollmachts- und
Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte. Entsprechende Formulare finden sich zudem auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.isaria.ag unter der Rubrik
'Investor Relations' -> 'Hauptversammlung'.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis über die
Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft sowie das
Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter können auf einem der folgenden Wege an
die Gesellschaft übermittelt werden:
ISARIA Wohnbau AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
oder per Telefax: 07142 / 78 86 67-55
oder per E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis über die
Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft können
auch am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle erfolgen.
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der
Gesellschaft, sofern sie nicht in der Hauptversammlung erteilt werden,
bis spätestens zum 6. Mai 2015 (16.00 Uhr) unter der vorstehenden
Adresse zugehen.
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Dies schließt - vorbehaltlich der genannten
befristeten Möglichkeit der Erteilung einer Vollmacht an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - eine Erteilung von
Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.
Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs.
1 AktG
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122
Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR
500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können gemäß §
122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und
müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung
zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind
dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 7.
April 2015 (24.00 Uhr). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden
nicht berücksichtigt.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des
Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind (§ 142 Abs. 2 Satz 2 in
Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG).
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende Adresse zu
übermitteln:
ISARIA Wohnbau AG
- Der Vorstand -
Leopoldstraße 8
80802 München
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127
AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen sowie
Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern unterbreiten.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens
14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 23. April
2015 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft eingehen, werden den anderen
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der
Begründung unverzüglich im Internet unter www.isaria.ag unter der
Rubrik 'Investor Relations' -> 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort
veröffentlicht.
Gegenanträge werden - anders als Wahlvorschläge - nur dann zugänglich
gemacht, wenn sie mit einer Begründung versehen sind.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende
Adresse zu übermitteln:
ISARIA Wohnbau AG
- Investor Relations -
Leopoldstraße 8
80802 München
oder per Telefax: 089 / 38 99 84 770
oder per E-Mail: hauptversammlung@isaria.ag
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in
den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind
in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1 AktG stehen auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.isaria.ag unter der Rubrik
'Investor Relations' -> 'Hauptversammlung' zur Verfügung.
Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie
weitere Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetseite der
Gesellschaft unter www.isaria.ag unter der Rubrik 'Investor Relations'
-> 'Hauptversammlung' zugänglich.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Leopoldstraße 8, 80802 München,
sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die
Aktionäre aus.
München, im März 2015
ISARIA Wohnbau AG
Der Vorstand
27.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ISARIA Wohnbau AG
Leopoldstraße 8
80802 München-Schwabing
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@isaria.ag
Internet: http://www.isaria.ag
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
March 27, 2015 10:32 ET (14:32 GMT)
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