Epigenomics AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
31.03.2015 15:21
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Epigenomics AG
Berlin
- ISIN: DE000A11QW50/WKN: A11QW5 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Epigenomics AG
am Mittwoch, dem 13. Mai 2015, um 10.00 Uhr, im Gebäude der Deutsche
Bank AG, Friedrichsaal, Unter den Linden 13-15 (Eingang
Charlottenstraße), 10117 Berlin.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Epigenomics AG und
den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, § 315
Abs. 4 HGB sowie zu den Angaben nach § 289 Abs. 5 HGB, § 315 Abs. 2
Nr. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2014
Die genannten Unterlagen können ab Einberufung im Internet unter
www.epigenomics.com/de/news-investors/investor-relations/hauptversammlung/2015.html
sowie in den Geschäftsräumen der Epigenomics AG, Geneststraße 5, 10829
Berlin, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.
Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 13. Mai
2015 zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nur
vorzulegen. Zu Punkt 1 der Tagesordnung soll daher durch die
Hauptversammlung kein Beschluss gefasst werden.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1 AktG i. V. m. § 10 Abs.
1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu
wählen sind. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Mai 2015 endet die
Amtszeit aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats. Die
Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Frau Ann Clare Kessler, Ph.D.,
unabhängige Unternehmensberaterin, frühere Leiterin des
globalen Projektmanagements bei F. Hoffmann-La Roche Ltd.,
Basel, Schweiz, und frühere Leiterin der Division Exploratory
Research bei Hoffmann-La Roche, Inc., USA, wohnhaft in Rancho
Santa Fe, Kalifornien, USA,
b) Herrn Prof. Dr. Günther Reiter,
Professor an der ESB Business School in Reutlingen, wohnhaft
in Pfullingen, und
c) Herrn Heino von Prondzynski,
Selbstständiger Unternehmensberater und ehemaliges Mitglied
der Konzernleitung von Hoffmann-La Roche (CEO der Division
Roche Diagnostics bei F. Hoffmann-La Roche Ltd., Basel,
Schweiz), wohnhaft in Einsiedeln, Schweiz,
für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn
der Amtszeit beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Wahlen werden gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex als Einzelwahl durchgeführt werden. Gemäß Ziffer
5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird ferner auf
Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat stellt
sich Herr von Prondzynski zur Wiederwahl als
Aufsichtsratsvorsitzender.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
a) Frau Kessler, Ph.D., ist nicht Mitglied anderer
gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte. Sie gehört
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien folgender
Wirtschaftsunternehmen an:
- AltheaDx, Inc., San Diego, CA, USA
- MedGenesis Therapeutix, Inc., Victoria, BC,
Kanada
b) Herr Prof. Dr. Reiter ist nicht Mitglied anderer
gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte. Er gehört
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien folgender
Wirtschaftsunternehmen an:
- CSA Verwaltungs GmbH, Würzburg, Deutschland
c) Herr von Prondzynski ist nicht Mitglied anderer
gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte. Er gehört
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien folgender
Wirtschaftsunternehmen an:
- Hospira, Inc., Lake Forest, IL, USA
- HTL-Strefa S.A., Warschau, Polen
(Aufsichtsratsvorsitzender)
- Koninklijke Philips Electronics N.V. (Royal
Philips Electronics), Eindhoven, Niederlande
- Quotient Ltd., Jersey, Channel Islands
Persönliche Beziehungen sowie geschäftliche Beziehungen der zur Wahl
in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den
Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des
Deutschen Corporate Governance Kodex bestehen nach Einschätzung des
Aufsichtsrats nicht.
5.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
2015/I gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum
Ausschluss des Bezugsrechts in § 5 Abs. 7 der Satzung
Das Genehmigte Kapital 2014/I ist vollständig ausgenutzt worden. Vor
dem Hintergrund, dass die Gesellschaft darauf angewiesen ist, einen
etwaigen Finanzierungsbedarf flexibel decken zu können, soll ein neues
Genehmigtes Kapital 2015/I in Höhe von bis zu EUR 1.567.768,00 (das
entspricht knapp 10 % des aktuell bestehenden Grundkapitals)
geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
Es wird ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2015/I)
geschaffen und zu diesem Zweck § 5 Abs. 7 der Satzung wie folgt
gefasst:
'(7) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12.
Mai 2020 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR
1.567.768,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe
von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2015/I). Den Aktionären ist dabei ein
Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von
einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem oder
mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1
oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten
(mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen
auszuschließen:
- für Spitzenbeträge;
- wenn die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4
AktG gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben
werden, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten
Aktien nicht wesentlich unterschreitet und der anteilige
Betrag der neuen Aktien am Grundkapital zehn von Hundert
(10 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung
dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder - falls
geringer - zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der
Ermächtigung nicht übersteigt. Auf die 10 %-Grenze sind
sonstige Aktien anzurechnen, die von der Gesellschaft
gegebenenfalls während der Laufzeit dieser Ermächtigung
unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG im Rahmen einer
Barkapitalerhöhung neu ausgegeben oder nach Rückerwerb
veräußert worden sind. Auf die 10 %-Grenze sind ferner
Aktien anzurechnen, in Bezug auf die aufgrund von Options-
oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die
während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss
des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186
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March 31, 2015 09:23 ET (13:23 GMT)
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