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DGAP-HV: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2015 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
24.03.2015 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
 
   Dortmund 
 
   ISIN DE0005677108/Wertpapier-Kenn-Nummer: 567 710 
 
 
   Einladung zur 16. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   unsere 16. ordentliche Hauptversammlung findet am Freitag, den 8. Mai 
   2015, um 10:00 Uhr in der Spielbank Hohensyburg, Hohensyburgstraße 
   200, 44265 Dortmund, statt. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des 
           zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Elmos 
           Semiconductor Aktiengesellschaft und den Konzern 
           (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß 
           § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben 
           nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB und des erläuternden 
           Berichts zu den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- 
           und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den 
           Rechnungslegungsprozess nach § 289 Abs. 5 bzw. § 315 Abs. 2 
           Nr. 5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft 
           unter www.elmos.com/investoren-presse/hauptversammlung 
           zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der 
           Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme der Aktionäre 
           zugänglich gemacht. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem bei der Elmos 
           Semiconductor Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn 
           für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 75.709.270,35 Euro 
           einen Betrag in Höhe von 6.461.044,92 Euro zur Ausschüttung 
           einer Dividende von 0,33 Euro je Aktie zu verwenden und den 
           Restbetrag in Höhe von 69.248.225,43 Euro auf neue Rechnung 
           vorzutragen. 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (derzeit 280.825 
           Stück), die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die 
           Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014 
           dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
           verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
           unverändert eine Dividende von 0,33 Euro je 
           dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung 
           abstimmen zu lassen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und des 
           Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts 
           für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2015 sowie zum Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des 
           Geschäftsjahres 2015 zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Reduzierung des 
           bedingten Kapitals 2009 und des bedingten Kapitals 2010/I 
           sowie über die Schaffung eines bedingten Kapitals (bedingtes 
           Kapital 2015/I) zur Gewährung von Bezugsrechten an 
           Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder der Elmos 
           Semiconductor Aktiengesellschaft sowie an Mitarbeiter und 
           Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen 
           aufgrund eines Aktienoptionsplans 2015 und entsprechende 
           Satzungsänderung 
 
 
           Die Gesellschaft hat im Jahr 2009 und zuletzt im Jahr 2010 auf 
           der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung der 
           Hauptversammlung (Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 
           2009 bzw. vom 4. Mai 2010, veröffentlicht unter 
           www.elmos.com/investoren-presse/hauptversammlung/archiv.html) 
           Aktienoptionspläne für Mitarbeiter, Führungskräfte und 
           Vorstandsmitglieder der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
           sowie für Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung 
           verbundener Unternehmen geschaffen. Zum Aktienoptionsplan aus 
           dem Jahr 2009 stehen noch 38.940 Bezugsrechte auf je eine 
           Aktie der Gesellschaft aus. Das zur Bedienung der Bezugsrechte 
           aus dem Aktienoptionsplan aus dem Jahr 2009 bedingte Kapital 
           2009 besteht dagegen noch in Höhe von 154.500,00 Euro, d.h. 
           zum Bezug von 154.500 Aktien der Gesellschaft. Zum 
           Aktienoptionsplan aus dem Jahr 2010 stehen 742.093 
           Bezugsrechte auf je eine Aktie der Gesellschaft aus. Das zur 
           Bedienung der Optionsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2010 
           bedingte Kapital 2010/I besteht dagegen noch in Höhe von 
           1.144.956,00 Euro, d.h. zum Bezug von 1.144.956 Aktien der 
           Gesellschaft. 
 
 
           Das bedingte Kapital 2009 und das bedingte Kapital 2010/I 
           werden daher teilweise nicht mehr benötigt. Sie sollen daher 
           entsprechend reduziert werden. 
 
 
           Da darüber hinaus die Ermächtigung zum Aktienoptionsplan 2009 
           ausgelaufen ist und die Ermächtigung zum Aktienoptionsplan 
           2010 ausläuft, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den 
           Aktienoptionsplan 2015 zu beschließen. Der Aktienoptionsplan 
           2015 dient weiterhin dazu, die Vergütungsstruktur der 
           Berechtigten auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung 
           auszurichten. Zu diesem Zweck soll die Anknüpfung an den 
           Börsenkurs auch weiterhin der Leistungsanreiz der 
           Bezugsberechtigten im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 
           bleiben. Die Ausübungshürde und das absolute Erfolgsziel 
           bleiben bei 20%. Damit ist auch weiterhin gewährleistet, dass 
           die Bezugsrechte erst dann ausgeübt werden können, wenn der 
           Unternehmenswert sehr deutlich gesteigert wurde. Auch der 
           Vermögensvorteil, den die Bezugsberechtigten durch die 
           Ausübung der Bezugsrechte erzielen können, bleibt wie bisher 
           auf das Vierfache des bei Ausgabe der Bezugsrechte 
           festgesetzten Ausübungspreises begrenzt. Im Ergebnis werden 
           damit ambitionierte, aber gleichwohl erreichbare Ziele zur 
           Steigerung der Motivation der Mitarbeiter vorgegeben. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Reduzierung des bedingten Kapitals 2009 
 
 
         aa)   Das bedingte Kapital 2009 gemäß § 3.5 der 
               Satzung wird auf einen Betrag von bis zu 38.940,00 Euro, 
               d.h. auf eine Ausgabe von bis zu 38.940 Aktien, ermäßigt. 
               Alle übrigen das bedingte Kapital 2009 betreffende 
               Regelungen bleiben unverändert. Insbesondere dient das 
               bedingte Kapital 2009 - wie bisher - der Bedienung von 
               Bezugsrechten aus dem von der Hauptversammlung am 6. Mai 
               2009 beschlossenen Aktienoptionsplan 2009 zu den dort 
               genannten Bedingungen. 
 
 
         bb)   § 3.5 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu 
               gefasst: 
 
 
               'Das Grundkapital ist um bis zu 38.940,00 Euro bedingt 
               erhöht (bedingtes Kapital 2009).' 
 
 
               Die übrigen Sätze von § 3.5 der Satzung bleiben 
               unverändert. 
 
 
 
       b)    Reduzierung des bedingten Kapitals 2010/I 
 
 
         aa)   Das bedingte Kapital 2010/I gemäß § 3.6 der 
               Satzung wird auf einen Betrag von bis zu 742.093,00 Euro, 
               d.h. auf eine Ausgabe von bis zu 742.093 Aktien, ermäßigt. 

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March 24, 2015 10:09 ET (14:09 GMT)

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